Höfken: „Klimaschutz erfordert schnelleres Abschalten von Kohlekraftwerken und schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien“

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Angesichts der kommenden Bundesratssitzung an diesem Freitag sagt die rheinland-pfälzische Umwelt- und Energie-Ministerin Ulrike Höfken: „Die Zeit zu handeln ist jetzt. Das erfordern die negativen Auswirkungen der Klimakrise. Diese können wir ganz deutlich in unseren Wäldern sehen. Wir müssen die Erneuerbaren Energien voranbringen. Andernfalls werden weder selbstgesteckte noch durch das Pariser Klimaschutzabkommen vorgegebene Ziele erreicht und die Wirtschaft mit Planungsunsicherheit belastet.“ Im Kohleausstiegsgesetz fehlen, so Höfken, wichtige Weichenstellungen zur notwendigen Transformation des Energiesystems.

Aus rheinland-pfälzischer Sicht werden vor allem Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) zu wenig berücksichtigt. Diese verstromen zwar immer noch vorwiegend fossile Energieträger wie Erdgas, sind aber deutlich klimafreundlicher als reine Kohlekraftwerke. Sie sind für die rasche Senkung der CO2-Emissionen und für die Versorgungssicherheit mit dem Ausstieg aus der Kohle zunehmend wichtig. Höfken sagt: „Wenn fossile Energieträger genutzt werden, dann so effizient wie möglich. Es darf nicht sein, dass reine Kohlekraftwerke unter dem Deckmantel von Versorgungsengpässen weiterlaufen.“ Außerdem sollen, so Höfken, KWK-Anlagen nach und nach auf Erneuerbare umrüsten.

Rheinland-Pfalz fordert daher, dass der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zum einen länger gefördert wird und zum anderen, dass neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen im Süden der Republik einen höheren „Südbonus“ bekommen – also eine höhere zusätzliche Förderung. So können Netzengpässe entschärft werden, da vor allem in Süddeutschland der Ausbau der Erneuerbaren durch Hemmnisse der Bundesregierung lahmt und Erdgas-KWK-Anlagen immer noch klimafreundlicher als reine Kohlekraftwerke sind.

Der dritte Antrag aus Rheinland-Pfalz bezieht sich auf eine bundesweite Nutzung des Bonus‘ für elektrische Wärmeerzeuger. So können regenerative Stromüberschüsse emissionsmindernd genutzt werden. Höfken hofft daher, dass die rheinland-pfälzischen Anträge angenommen werden und der Kohleausstieg mit einem deutlichen Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung und der Erneuerbaren Energien einhergeht.

Höfken setzt sich für Entschließungsantrag des Umweltausschusses ein

Verglichen mit den Vorschlägen der Kohle-Kommission wird der seitens der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge zu Mehr-Emissionen in Höhe von rund 130 Mio. Tonnen CO2 führen. Höfken kritisiert vehement, dass die Ergebnisse der Kohlekommission nun nicht von der Bundesregierung umgesetzt werden – obwohl die Kommission von der Bundesregierung selbst einberufen wurde. Immerhin habe die Kommission acht Monate an Vorschlägen gearbeitet, um den Ausstieg aus der Kohleverstromung umwelt- und sozialverträglich zu gestalten.

Im Bundesrat fordert Höfken daher wichtige Nachbesserungen im Kohleausstiegsgesetz. Sie schließt sich dabei einem umfassenden Entschließungsantrag aus dem Umweltausschuss an. Dabei geht es allen voran um einen schnelleren Ausstieg aus den fossilen Energieträgern „Der Klimaschutz fordert ein schnelleres Abschalten“, sagt Höfken. „Und einen schnelleren Ausbau Erneuerbarer Energien.“ Im Rahmen der Entschließung hat sich Höfken insbesondere für folgende Punkte eingesetzt:

Kohleausstiegsgesetz muss von konsequentem Ausbau der Erneuerbaren Energien begleitet werden

Erstens: Die unverzügliche Aufhebung des 52-GW-PV-Deckel. Da dieser bald erreicht ist, würde dies zu einem Förderstopp – und damit zu weiterer Planungsunsicherheit in der Solarbranche führen. Die Konsequenz: Viele Arbeitsplätze können gefährdet sein.

Zweitens fordert Höfken Anreize zur Umstellung der Kraft-Wärme-Kopplung auf klimafreundlichere Alternativen. Dazu brauche es unter anderem Investitionsmittel zur Förderung von Wärmeinfrastrukturmaßnahmen, insbesondere zum Einsatz erneuerbarer Energien in der Fern-, Nah- und Mikrowärme.

Drittens setzt sich Höfken für eine angemessene Berücksichtigung von Biomasse als Ergänzung zu Solarthermie, Geothermie, Umweltwärme und Abwärme im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ein.