Reagieren Netzbetreiber nicht auf ein Anschlussbegehren von Betreibern von Photovoltaik-Anlagen bis 50 Kilowatt Leistung, kann diese an einen bestehenden Netzanschluss mit ausreichender Kapazität angeschlossen werden. Dies sieht ein vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe vor und soll zunächst befristet bis Ende Mai 2024 gelten.
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