Photovoltaik-Pläne der Bundesregierung setzen falsche Impulse für die Energiewende

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Hamburg – Vor dem sich immer deutlicher abzeichnenden Klimawandel mit all seinen verheerenden Folgen und der von Deutschland im Pariser Klimaabkommen eingegangenen Verpflichtung zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels, beschloss das Bundeskabinett Änderungen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) im Rahmen des Energiesammelgesetzes.

Diese Änderungen bringen nun aber keineswegs Verbesserungen, sondern im Gegenteil, sie bremsen die Energiewende aus. Die endgültige Abkehr von klimafeindlichen fossilen Brennstoffen wird auf später verschoben.

Nachdem die Klimakanzlerin und ihr Kabinett sich von ihrem selbst gesteckten Minimalziel zur Reduzierung der Treibhausgase bis zum Jahr 2020 verabschiedet haben, planen sie nun tiefe Einschnitte in die Ökostrom-Förderung. So soll unter anderem der anzulegende Wert, der die Grundlage für die Berechnung der Einspeisevergütung, des Marktpreises und des Mieterstromzuschlages darstellt, für Anlagen von 40 kW bis einschließlich 750 kW um 20 Prozent gekürzt werden. Diese massive Reduzierung der Zulage soll schon ab dem 01.01.2019 umgesetzt werden.

Auch Regelungen, dem Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaik bei der Einspeisung in das Stromnetz Vorrang zu geben, sollen geändert werden.

Durch die geplanten Maßnahmen wird die wirtschaftliche Attraktivität von Photovoltaikanlagen auf größeren Dachflächen abnehmen, wovon besonders die mittelständischen Solarunternehmen betroffen sein werden. Photovoltaikanlagen sind die akzeptierteste regenerative Stromquelle. Es wäre unsinnig das riesige Potenzial der Dächer nicht für die Energiewende zu nutzen.

Die aktuellen Planungen zur Novellierung des EEG bedeuten ein Einknicken vor den Lobbyisten der vier großen Energieversorger, die direkt und indirekt etwa 80 Prozent des deutschen Strommarktes beherrschen. Die dezentrale Energiewende wird zu Gunsten dieser Monopolisten behindert. Dabei spricht sich die Mehrheit der Bevölkerung in allen Umfragen für eine klimafreundlichere Politik aus. Zudem konterkariert das Vorgehen der Bundesregierung die Arbeit der von ihr selbst beauftragen Kohlekommission, die bis zum Jahresende einen Plan für den Ausstieg aus der Kohleverstromung vorlegen soll. Umweltverbände und die Solarwirtschaft kritisieren die Änderungen des Energiesammelgesetzes und wollen verhindern, dass der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form den Bundestag passieren kann. Auch Ove Burmeister, Geschäftsführer der DEB, Deutsche Energie Beratung aus Hamburg spricht sich gegen die Pläne der Bundesregierung aus: „Die Einspeisevergütung für Anlagen von 40 bis einschließlich 750 kW schnellstmöglich um 20 Prozent kürzen zu wollen ist absurd. Gerade Photovoltaikanlagen auf Dächern sind derzeit der Hauptträger des Zubaus und für den Erfolg der Energiewende entscheidend. Dieses Segment bietet das größte Zubaupotenzial aller erneuerbaren Energiequellen.“ Durch die massiven Kürzungen würden mittelständische Unternehmen der Branche kaputt gehen, und das vor dem Hintergrund des weiter steigenden Strombedarfs, Stichwort: E-Mobilität.

Photovoltaik: Aus Licht wird Strom. Aus Strom wird Geld

Die DEB baut auf langfristig gepachteten Großdächern schlüsselfertige Photovoltaikanlagen bis 750 KW und verkauft diese komplett oder parzelliert an Investoren. Der Anleger erwirbt direktes Eigentum mit Grundbucheintrag, vergleichbar mit dem Kauf einer Immobilie. Von den ersten Planungsschritten bis zum Anschluss ans öffentliche Stromnetz übernimmt die DEB die gesamte Projektarbeit. Sie kooperiert nur mit den besten Solarteuren und lässt nur hochwertigste, zertifizierte Materialien und Module verbauen. Neben einem Verwaltungs- und Wartungsvertrag für seine Photovoltaikanlage erhält der Käufer von der DEB auch eine Allgefahren-Versicherung mit Ertragsausfalldeckung. Die Photovoltaikanlage kann steuerlich voll abgeschrieben werden, wobei unter Umständen bis zu 40 Prozent des Kaufpreises rücktragfähig sind. Je nach Steuersatz und Finanzierungskonzept ist sie ohne weitere Unterdeckung zu entschulden und das meist ohne eigene Kapitalbindung. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) garantiert die Einspeisevergütung für 20 Jahre. Darüber hinaus bietet die DEB ein einzigartiges Stromvermarktungskonzept. Durch die Gründung eines eigenen Energieversorgungsunternehmens wird ein Mehrerlös für den Strom erzielt, der 18 bis 24 Prozent über dem EEG liegt. Dieser sogenannte „Sonnencent“ bleibt auch bei gesetzlichen Änderungen erhalten.

Der Kauf einer DEB-Solaranlage ist eine Investition für den Umweltschutz und für die eigene Altersvorsorge, da sie dem Anleger über 30 oder mehr Jahre eine attraktive und verlässliche „Sonnenrente“ einbringt.

Pressekontakt:

Deutsche Energie Beratung GmbH
Ove Burmeister
040-60003336
Burmeister@deb24.com
Pappelallee 28
22089 Hamburg
www.deb24.com