Photovoltaik in der Landwirtschaft nach Ende der EEG-Förderung, Abriss, Neubau oder weiter betreiben?

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2021 endet für die ersten Photovoltaikanlagen die EEG-Förderung. Gerade Landwirte haben sehr früh in Photovoltaik investiert und müssen sich für Ihre Photovoltaikanlagen überlegen, wie es nach Auslaufen der EEG Förderung weitergeht. Ist ein Weiterbetrieb von Bestandsanlagen sinnvoll? Und wenn ja in welcher Form?

Zwanzig Jahre sind eigentlich eine lange Zeit und doch vergehen die Jahre schneller als man denkt. Vor 20 Jahren wurde das EEG eingeführt, im nächsten Jahr werden die ersten Anlagen aus der Förderung fallen und damit auch ihren Sonderstatus bei Einspeiserechten verlieren. Wir hatten dazu im Oktober 2019 über die aktuelle Gesetzeslage berichtet, die alle Photovoltaikanlagen nach Förderende behandelt wie Großkraftwerke. Das bedeutet, sie dürfen nur über einen Direktvermarkter Strom ins Netz liefern, egal wie klein die Anlage ist. Es wird sich aber kein Direktvermarkter finden, der kleine Photovoltaikanlagen als Dienstleister aufnehmen wird. Als „klein“ gelten Anlagen bis 100 Kilowatt-peak Leistung, so sieht es zumindest die Bundesnetzagentur. Viele landwirtschaftliche Photovoltaikanlagen dürften unter dieser Grenze liegen. Die Bundesnetzagentur hat die Bundesregierung bereits mehrfach auf das Problem hingewiesen, Lösungsvorschläge unterbreitet, aber bisher ist keine Gesetzesänderung in Sichtweite. Welche Möglichkeiten gibt es also?

Optionen

Bis zum Jahreswechsel sind es noch gute 10 Monate. Somit bleibt Hoffnung, dass die Bundesregierung eine unkomplizierte gesetzliche Lösung für den Weiterbetrieb von Bestandsanlagen im Post-EEG-Szenario auf den Weg bringt. Die Vorschläge dazu liegen in Berlin schon auf den Tischen. Andere Möglichkeiten für den weiteren Betrieb nach Ende der EEG-Förderung ist ein netzentkoppelter Betrieb für den Eigenverbrauch, sowie der komplette Neubau einer Anlage. Welche Lösung für Betreiber die beste ist, hängt von vielen Faktoren wie Anlagengröße, Eigenbedarf am Standort und der Perspektive des einzelnen landwirtschaftlichen Betriebes ab.

Hier einige Punkte die bei der Entscheidung ob Weiterbetrieb, Abriss oder Neubau zu betrachten sind:

  1. Weiterbetrieb als Einspeiseanlage

Theoretisch die einfachste Lösung, leider aktuell rechtlich nicht möglich. Wer seine Photovoltaikanlage nach Auslaufen der EEG-Förderung am Netz weiterbetreiben möchte, braucht Stand heute verpflichtend einen Direktvermarkter, weil mit Auslaufen der EEG-Förderung jede Photovoltaikanlage ihr Sonderrecht des Einspeisevorranges verliert. Der Betreiber ist gesetzlich verpflichtet seinen Strom am freien Strommarkt über einen Vermarkter zu vertreiben. Technisch ist heute bereits ein direkter, sicherer und transparenter Vertrieb vom Erzeuger zum Verbraucher möglich, nicht jedoch rechtlich.

  1. Weiterbetrieb nur für den Eigenverbrauch

Wer keinen Direktvermarkter findet, kann seine Anlage trotzdem weiterbetreiben und den Strom selbst verbrauchen. Dabei müssen Betreiber allerdings sicherstellen, dass von der Photvoltaik kein Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden kann. In der aktuellen Rechtslage dürfte dieses Szenario für die Mehrzahl der Photovoltaikanlagen zutreffen. Entscheidend ist, dass am Standort der Photovoltaik ausreichend Eigenverbrauch vorhanden ist. Wer auf dem Dach eine 30 Kilowattpeak Anlage betreibt und unterm Dach 5500 Kilowattstunden verbraucht wird viel Strom ungenutzt lassen. Als Faustregel gilt, ohne Stromspeicher können rund 30 Prozent des eigenen Stromverbrauchs aus der Photovoltaik genutzt werden, mit Stromspeicher sind es rund 70 Prozent.

  1. Eigenverbrauch mit Stromspeicher

Vor allem für Tierhalter wird der Weiterbetrieb von Bestandsanlagen wirtschaftlich interessant sein, weil unter der Photovoltaik genug Eigenverbrauch vorhanden ist, um den Strom vom Dach auch zu verbrauchen. Die Investition in einen Stromspeicher rechnet sich wahrscheinlich alleine schon durch die eingesparten Stromkosten. Gewerbespeicher gibt es heute in allen Kapazitäts- und Leistungsklassen, sodass auch ein landwirtschaftlicher Betrieb mit ausreichend Energie versorgt werden kann. Unabhängig von der aktuellen und zukünftigen Gesetzeslage dürfte das für ein Post-EEG-Szenario wirtschaftlich die interessanteste Lösung sein.

  1. Abriss & Neubau

Mit der Demontage der alten Anlage nach Ende der EEG-Vergütung und einem Neubau lässt sich die EEG-Förderung wieder neu starten. Dabei müssen alle elektrischen Komponenten erneuert werden, die Unterkonstruktion kann auf dem Dach verbleiben. Der komplette Registrierungsprozess der Photovoltaik muss natürlich neu durchlaufen werden. Die neue Photovoltaikanlage erhält nach neuer Registrierung wiederum für 20 Jahre alle Privilegien und eine Förderung. Allerdings ist die Förderung heute sehr klein und Photovoltaik rechnet sich viel besser, wenn der Sonnenstrom selbst verbraucht wird. Deshalb sollte der Schritt zu einem Neubau sehr gut überlegt sein, denn Photovoltaikmodule guter Qualität liefern 30 und mehr Jahre zuverlässig Strom. Das zeigen immer mehr Altanlagen.

Wer heute in der Landwirtschaft Photovoltaik neu baut, installiert in der Regel so viel Photovoltaik, dass der erzeugte Strom selbst verbraucht werden kann. Ein Stromspeicher dient als Puffer, um den selbst erzeugten Strom nach Sonnenuntergang nutzen zu können. Das ist wirtschaftlich darstellbar und im Hinblick auf die regelmäßig steigenden Strompreise auch sinnvoll. Die meisten Bestandsanlagen wurden aber als Einspeiseanlage errichtet und nicht nach dem Verbrauch am Standort. Daher kann es durchaus sein, dass vom Dach viel mehr Leistung geliefert wird, als unterm Dach gebraucht wird. Das ist aber kein Grund zu überhasteten Handlungen, denn die Bundesregierung muss irgendwann handeln, wenn sie es mit der Energiewende ernst meint. 2021 fallen zwar nur wenige PV-Anlagen aus der Förderung, im Laufe der nachfolgenden Jahre werden es aber immer mehr. Da es sich um Einspeiseanlagen handelt kann sich Deutschland nicht erlauben, diese von der Netzeinspeisung auszuschließen, denn das würde den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Netzversorgung irgendwann spürbar verringern.

Außerdem ist es heute für Vermarkter bereits möglich einen rechtlich sicheren Direktvertrieb vom Erzeuger zum Verbraucher zu realisieren. Der Energielogistikexperte Torsten Zoerner bietet seit Jahren ein sicheres und gleichzeitig transparentes Abrechnungssystem auf Basis der Blockchain an. Das System ist erprobt und einsatzbereit und wird in abgeänderter Form vom Heidelberger Grünstromanbieter Stromdao GmbH bereits seit 2017 eingesetzt. Das dieser Direktvertrieb aktuell für Dienstleister noch nicht rentabel ist, steht auf einem anderen Blatt. Das könnte durch gesetzliche Regulierung so an eine dezentrale Versorgung mit volatilen Energien so angepasst werden, dass  eine dezentrale und regionale Versorgung für Vermarkter durchaus interessant ist. Der Energiemarkt ist ein extrem geregelter und reglementierter Markt. Es ist also durchaus möglich, dass auch kleine erneuerbare Energie Erzeuger in Zukunft für eine Direktvermarktung interessant sein können, wenn ein passendes gesetzliches Umfeld geschaffen wird. Eine Vollversorgung aus erneuerbaren Energien ist eben vor allem dezentral und regional. Bis der gesetzliche Rahmen von zentraler auf dezentrale Energieversorgung angepasst wird, bleibt für Bestandsanlagen ohne EEG-Förderung als wirtschaftlichste Betriebsform wohl vor allem der gesteigerte Eigenverbrauch mit Stromspeicher.

Über die DLG e.V.

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