Die DGS-Vermarktungskonzepte "PV Miete" und "PV Teilmiete" sind ein großer Erfolg. Jetzt sind die neuen Verträge für das EEG 2014 verfügbar.
Die Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) ist zum 01.08.2014 in Kraft getreten. Das solare Grünstromprivileg im Rahmen der ortsnahen Stromlieferung wurde abgeschafft. Eigenverbrauchsanlagen werden mit bis zu 40 Prozent an der EEG Umlage beteiligt.
Projektentwickler benötigen jetzt die passenden Geschäftsmodelle, die auf die Herausforderungen des EEG 2014 abgestimmt sind, um eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung des Solarstroms vor Ort zu ermöglichen.
Die DGS-Vertragsmuster "PV Miete" und "PV Teilmiete" sind für eine einfache Handhabung im Umgang mit Kunden und Vertragspartnern optimiert. Alle wesentlichen Regelungen und Bezüge zum EEG 2014 sind in den Mustern enthalten. Die Kanzlei NÜMANN+LANG hat die Verträge ausführlich kommentiert und mit einer Erörterung wichtiger Details versehen. Eine ausführliche Anleitung (pdf) wird bei Bestellung mitgeliefert. Ein geeigneter Dachnutzungsvertrag und ein Wartungsvertrag sind separat ausgeführt. Sie können einzeln, aber auch vorteilhaft in Kombination mit einem PV-Mieten-Vertrag angefordert werden.
Ab Mitte August wird zudem der neue Mustervertrag zur Stromlieferung („Dritte vor Ort beliefern“) erhältlich sein.
Die Solarakademie Franken (www.solarakademie-franken.de) bietet im September/Oktober mehrere Seminare zu den Neuheiten des EEG 2014 und speziell den DGS-Betreiberkonzepten.
19.09.2014, Nürnberg: EEG 2014 – Regelungen und Konzepte für Neuanlagen
30.09.2014, Nürnber: Photovoltaik – Eigenstromnutzung in Gewerbe, Kommune, MFH (Teil1)
01.10.2014, Nürnberg: Photovoltaik – Eigenstromnutzung in Gewerbe, Kommune, MFH (Teil2)
13.10.2014, Nürnberg: Photovoltaik und Recht: Neue Betreiberkonzepte
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