Der Bundesrat hat heute dem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Änderung der Stromnetzzugangsverordnung mehrheitlich zugestimmt. Hierzu erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Der Bundesrat unterstreicht mit seiner Entscheidung die Notwendigkeit und die Vorzüge einer einheitlichen Stromgebotszone in Deutschland. Die bestehende Preiszone sichert die Liquidität und den Wettbewerb im Strommarkt – eine ‚Zerstückelung‘ in mehrere Marktgebiete wäre kontraproduktiv.
Die Folgen einer Aufsplittung in zwei Strompreiszonen wären brandgefährlich für das Gelingen der Energiewende: Erstens würde der trügerische Schein erweckt, dass der Netzausbau nicht mehr so dringend sei – aber genau das Gegenteil ist der Fall. Jedem muss klar sein, dass kein Weg daran vorbei führt, den Ausbau der Nord-Süd-Leitungen mit Hochdruck voranzutreiben und mit dem Ausbau der Erneuerbaren zu synchronisieren.
Zweitens würde die Aufsplittung zu unterschiedlichen Großhandelspreisen und damit zu einer nicht tragbaren Ungerechtigkeit für die Verbraucher führen: Die Höhe der Stromrechnung würde dann maßgeblich davon abhängen, ob man nördlich oder südlich einer künstlich gezogenen Grenze wohnt.
Drittens sehen wir, dass schon allein die Ankündigung der Aufteilung der deutsch-österreichischen Preiszone zu massiven Liquiditätsverlusten führt.“
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Manuela Wolter
Stv. Pressesprecherin
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