Energiesammelgesetz – SOLARIMO will Mieterstrom stärken

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Der Referentenentwurf für das neue Energiesammelgesetz aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erregt derzeit die Gemüter. Zentraler Punkt ist die geplante Kürzung der Einspeisevergütung für PV-Dachanlagen über 40 kWp um bis zu 20%. Damit will die Regierung einer Überförderung großer Aufdachanlagen entgegen wirken. SOLARIMO unterstützt grundsätzlich das Vorhaben, vorhandene Überförderungen abzuschaffen und damit die Kosten für die Energiewende so gering wie möglich zu halten. Gleichzeitig sieht das Startup aus Berlin auch das gerade in Schwung kommende Mieterstrommodell in Mitleidenschaft gezogen. „Große PV-Anlagen über 250 kWp genießen zur Zeit tatsächlich eine sehr großzügige Förderung, die vermutlich nicht mit den EU-Regeln zu vereinbaren ist. Eine Kürzung der Einspeisevergütung in diesem Bereich ist auf jeden Fall vertretbar,“ beschreibt SOLARIMO Geschäftsführer Daniel Fürstenwerth die aktuelle Situation. Allerdings wären von dem aktuellen Gesetzentwurf auch Mieterstromprojekte betroffen, die üblicherweise PV-Anlagen deutlich unter 100 kWp nutzen. „Das Problem liegt in der Anlagenzusammenfassung. Liegen mehrere eigenständige Wohngebäude mit Solaranlagen auf einem Grundstück, werden aktuell zur Bemessung der Einspeisevergütung alle Solaranlagen zu einer einzigen zusammengefasst,“ beschreibt Fürstenwerth das Problem. Das führt gerade bei Projekten mit Genossenschaften, wo häufig mehrere Häuser zusammen auf einem Grundstück gebaut werden, zu einer stark verringerten Förderung. „Viele unserer Projektpartner, insbesondere Genossenschaften, die die Stromkosten ihrer Mieter im Blick haben, fragen uns jetzt, ob wir die bereits geplanten Projekte überhaupt noch umsetzen können,“ ergänzt Vertriebschefin Franziska Ivens.

SOLARIMO hat einen einfachen Lösungsvorschlag ausgemacht, der das Vorhaben des BMWi zur Kürzung der Einspeisevergütung nicht antastet und dennoch Mieterstromprojekte nachhaltig auf ein stabiles Fundament stellt. „Indem man PV-Anlagen auf benachbarten, aber baulich getrennten Wohnhäusern anerkennt als das was sie sind, nämlich als einzelne Solaranlagen, werden Mieterstromprojekte nicht schlechter gestellt als nötig, während die Überförderung großer Anlagen abgeschafft werden kann,“ erklärt Fürstenwerth. SOLARIMO hat dafür ein kurzes Positionspapier verfasst, welches die Vorteile und Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderung aufzeigt. Franziska Ivens: „Immer mehr Immobilienbesitzer erkennen den Wert von solarem Mieterstrom für sich selber und für ihre Mieter. Mit der vorgeschlagenen Ergänzung kann das Zugpferd für die Energiewende in den Städten langfristig gestärkt werden.“

SOLARIMO ist ein führender Anbieter von Mieterstromprojekten in ganz Deutschland, führend insbesondere im Bereich von Mieterstromprojekten in Bestandsgebäuden in Ostdeutschland. Die Vision von SOLARIMO ist es, die Welt nachhaltiger zu gestalten. Dafür unterstützt SOLARIMO Gebäudeeigentümern dabei, ihre ungenutzten Dachflächen mit Solaranlagen zu belegen. SOLARIMO wurde im Februar 2018 mit Sitz in Berlin gegründet und beschäftigt mehr als 20 Mitarbeiter im vollen Einsatz für die Solarenergie.

Solarimo.de

Positionspapier: https://solarimo.de/wp-content/uploads/2018/11/Mieterstromanlagen-als-einzelne-Anlagen-anerkennen-ein-wichtiger-Schritt-fuer-den-Erfolg-von-Mieterstrom.pdf