Heute hat der Bundesrat das umfangreiche Hilfspaket der Bundesregierung zur Abfederung der Corona-Pandemie verabschiedet. Hierzu erklärt der BDEW:
„Das Hilfspaket der Bundesregierung mit finanziellen Unterstützungsleistungen in nie dagewesener Höhe ist ein wichtiges Signal in einer für alle Wirtschaftsbranchen sehr herausfordernden Lage. Die Energie- und Wasserwirtschaft ist sich ihrer besonderen Verantwortung zur Bewältigung der Wirtschaftskrise und für die Daseinsvorsorge bewusst. Sie wird auch weiterhin alles tun, um die Energie- und Wasserversorgung sicherzustellen. Die Branche ist bereit, alles ihr Mögliche zu tun, um die Folgen der Krise abzufedern. Deshalb haben bereits viele große und kleine Versorgungsunternehmen in der letzten Woche öffentlich erklärt, während der Corona-Krise Liefersperren gegenüber Privathaushalten auszusetzen.
Zum heute verabschiedeten Hilfspaket gehört ein Zahlungsmoratorium, dass es auch kleinen Unternehmen ermöglicht, im Falle massiver wirtschaftlicher Schwierigkeiten infolge der Corona-Pandemie die Zahlung für die Belieferung mit Energie bis Ende Juni auszusetzen. So richtig es ist, einen möglichst umfassenden Schutzschirm für Unternehmen aufzuspannen: Es muss darauf geachtet werden, dass solche Maßnahmen nicht dazu führen, dass ein essenzieller Teil der Wirtschaft in Deutschland selbst in finanzielle Schieflage gerät: Für Unternehmen der Energiewirtschaft kann dieses Moratorium erhebliche Probleme bedeuten, wenn eine Vielzahl von Unternehmen ihre Zahlung für mehrere Monate aussetzen würde. Dies hätte massive Auswirkungen auf die Liquidität der Energie- und Wasserwirtschaft, zu der gerade auch eine Vielzahl kleinerer und mittlerer Versorgungsunternehmen gehört.
Die Absicherung von Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten muss über die bestehenden Systeme und staatliche Hilfsprogramme oder eine Fondslösung erfolgen. Aus einem solchen Fonds könnten in kritischen Fällen unmittelbar Rechnungen mit den Versorgungsunternehmen beglichen werden, um den Durchfluss liquider Mittel im Energiewirtschaftssystem sicherzustellen. Gerade in diesen Zeiten brauchen wir eine belastbare Energie- und Wasserversorgung, die nicht ihrerseits mit Zahlungsausfällen und Liquiditätsproblemen zu kämpfen hat.
Hinzu kommt: Der Anteil von Energiebeschaffung und Vertrieb am Strompreis beträgt 23 Prozent. 52 Prozent des Strompreises sind Steuern, Abgaben und Umlagen, 25 Prozent entfallen auf die Netzentgelte. Fällt die Zahlung des Strompreises aus, haftet ein Energielieferant also nicht nur für die tatsächlich bei ihm anfallenden Kosten. Vielmehr muss er die Steuern, Abgaben und Umlagen auf die nicht beglichene Energiebelieferung zahlen. Energielieferanten werden so unverhältnismäßig belastet.
Auch für die Energiewirtschaft selbst ist die derzeitige Krise eine enorme Herausforderung. Die Folgen eines starken Rückgangs der Wirtschaftsleistung spüren auch die Versorger deutlich. Die Nachfrage nach Energie geht bereits signifikant zurück. Wir werden daher der Bundesregierung und dem Bundestag fortlaufend über die Entwicklungen hinsichtlich der Inanspruchnahme des Zahlungsmoratoriums berichten, damit gegebenenfalls nachjustiert werden kann.“
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