Dem Düsseldorfer Wirtschaftsministerium zufolge können auf den neu hinzukommenden Freiflächen 2022 noch bis zu 150 Megawatt Photovoltaik gefördert werden, danach pro Kalenderjahr maximal 300 Megawatt. Das entspreche einer Fläche von jährlich bis zu 400 Hektar.
Die Energieministerin hat nun das Finanzierungs- und Regelwerk für die Investitionsförderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz erlassen. 240 Millionen Euro stehen für die Photovoltaik zur Verfügung und ermöglichen die Förderung von deutlich mehr Anlagen, wie es PV Austria zuvor forderte.
Das Bundesland will damit von den ambitionierteren Photovoltaik-Ausbauzielen der neuen Bundesregierung profitieren und die eigenen Klimaschutzziele vorantreiben. Die Neuregelung gilt nun unbefristet und bezieht auch Ackerflächen mit ein.
Ab dem 1. November 2021 können Bieter bei Ausschreibungen der Bundesnetzagentur auch Gebote für sächsische Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Acker- oder Grünland abgeben. Natura-2000-Gebiete werden von der Flächenkulisse ausgenommen, die jährliche Zuschlagsgrenze liegt bei 180 Megawatt.
Das Bundeskabinett will mit der Novellierung der Ladesäulenverordnung das spontane Laden von E-Autos vereinfachen. Der BDEW sieht darin allerdings einen Bremsklotz. Neben der Pflicht zu Kartenlesegeräten gibt es noch weitere Änderungen.
Landwirte, Mittelständler und Gewerbebetriebe in Luxemburg können von günstigen Tarifen profitieren, wenn sie Photovoltaik-Anlagen zwischen 30 und 200 Kilowatt installieren, wie aus der kürzlich erlassenen Verordnung des Großherzogtums hervorgeht. Zahlungen für Photovoltaik-Anlagen in diesem Segment waren bisher Genossenschaften und gemeinnützigen Unternehmen vorbehalten.
Mit einem festen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne wird 2021 der nationale Emissionshandel starten, daraus entstehende Einnahmen können zur Entlastung der EEG-Umlage eingesetzt werden. Mit diesen beiden Beschlüssen setzte das Bundeskabinett den im Vermittlungsausschuss erreichten Kompromiss um.
Eigentlich sollte es in diesem Jahr bereits die erste Auktion dieser Art geben. Bleibt abzuwarten, wie schnell die Bundesnetzagentur nun ist und auch wie innovativ das Format sein wird.
Eigentlich sollte es zum 1. September die erste technologieneutrale Innovationsausschreibung geben. Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen geht jetzt hervor, dass der Termin nicht zu halten ist. Es wird aber angestrebt, die Auktion noch in diesem Jahr zu öffnen.
Als erste Kommune schreibt die Universitätsstadt vor, dass alle neuen Bauvorhaben mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden sollen. Die Stadt selbst geht beim Tübinger Güterbahnhof mit gutem Beispiel voran und hat die Pflicht erfolgreich getestet.