Je nach Systemgröße und Installationszeitpunkt liegt die Vergütung für Anlagen mit Volleinspeisung nun zwischen 8,39 und 12,95 Cent pro Kilowattstunde. Auch bei Anlagen mit Überschuss-Einspeisungen gibt es Kürzungen.
Die Ausschüsse der Länderkammer empfohlen, keinen Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit können die Neuregelungen aus dem Solarspitzen-Gesetz in Kürze in Kraft treten. Sie sehen unter anderem ein Aussetzen der EEG-Förderung für neue Photovoltaik-Anlagen bei negativen Preisen an der Strombörse vor, aber auch eine Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts.
Weil die Behörden auf dem Reetdach keine Photovoltaik-Anlage genehmigt, installiert ein Ehepaar die Module in ihrem Garten. Der zuständige Verteilnetzbetreiber weigert sich jedoch für den überschüssig eingespeisten Solarstrom eine EEG-Vergütung zu zahlen. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Andreas Kleefisch ist die Ablehnung nicht nachvollziehbar, auch wenn die Rechtsgrundlage in solchen Fällen nicht ganz klar ist.
Auch die Höchstwerte in den Ausschreibungen sollen auf 7,08 Cent pro Kilowattstunde im kommenden Jahr angehoben werden. Bei Photovoltaik-Dachanlagen bis einem Megawatt Leistung sind Aufschläge sowohl auf die Volleinspeiser-Zuschüsse als auch die Überschusstarife geplant.
Steuersprechstunde: Diesmal widmen wir uns den Fragen rund um das EEG 2023. Dabei geht es unter anderem um die Anhebung der Schwelle für die einkommens- und gewerbesteuerliche Vereinfachung sowie die Auswirkungen der Vergütungserhöhungen auf die steuerliche Betrachtung der kleinen Anlagen.
Mit den höheren Vergütungssätzen für neue Photovoltaik-Anlagen sehen die Verbraucherschützer deutliche Signale für die Nutzung von mehr Dächern. Zudem ist es künftig auch möglich, eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen auf Carports oder im Garten zu erhalten, wobei es jedoch einiges zu beachten gilt.
Im ersten Halbjahr sind damit bereits knapp 3218 Megawatt an Photovoltaik-Anlagen neu installiert worden, die Solarförderung erhalten. Dazu kommen bis zu 570 Megawatt an Photovoltaik-Kraftwerken, die ohne EEG-Förderung auskommen. Da die höheren Vergütungssätze zunächst noch unter EU-Vorbehalt stehen und nur für Dachanlagen gelten, veröffentlicht die Bundesnetzagentur auch neue anzulegende Werte für August bis Oktober.
Darauf haben wir alle gespannt gewartet: Das erstmals grüne Bundeswirtschaftsministerium legt den Gesetzesentwurf für das EEG vor. Und was wird für die allermeisten Photovoltaik-Anlagen verbessert? Nichts! Gar nichts! Ich habe die 267 Seiten Referentenentwurf hinsichtlich Photovoltaik-Dachanlagen durchgearbeitet, und für normale Dachanlagen mit Eigenverbrauch wird null Komma null verbessert. Gerade mal eine weitere Verschlechterung durch das […]
Der Referentenentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 schlägt grundlegende Anpassungen der Vergütung für Strom aus Photovoltaik-Dachanlagen vor. David Ritter und Markus Haller vom Öko-Institut haben eine Stellungnahme dazu eingereicht: Ihrer Einschätzung nach reichen die vorgeschlagenen Vergütungen noch nicht aus, um die angestrebten Zubau-Raten zu erreichen. Um einen klaren Impuls zu setzen, empfehlen sie, die Vergütungssätze kurzfristig anzuheben. […]
Im Dezember erhöhte sich der Marktwert Solar nochmal um fast 50 Prozent. Der mengengewichtete Jahresmarktwert Solar, der für die Vergütung von Solarstrom aus ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen relevant ist, müsste damit in diesem Jahr höher liegen als die Förderung für neue Dachanlagen – zumindest für die zurückliegenden Monate.*