Nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW hat der Münchner Anbieter von Photovoltaik-Pachtmodellen erklärt, bestimmte Klauseln seiner Geschäftsbedingungen nicht mehr zu verwenden. Dazu gehört, die Abbuchung der Miete, ohne dass die Photovoltaik-Anlage Solarstrom für den Kunden produziert. Dies gilt nicht nur für Neukunden, sondern auch Bestandskunden.