Da das Undertaking zu den Mindestimportpreisen für kristalline Photovoltaik-Produkte nicht öffentlich zugänglich und kein Gesetz war, können die Angeklagten nach Ansicht des Gerichts keine Straftat begangen haben. Sie wurden daher freigesprochen. Ungeklärt bleibt damit aber auch, ob sie die Mindestimportpreise umgangen haben oder nicht.
Zollbeamte haben während der Smarter E in München Mitte Mai zwei Haftbefehle vollstreckt. Zudem bestätigte die Staatsanwaltschaft in Nürnberg-Fürth eine weitere Festnahme, bei dem es sich um die Führungskraft eines großen Photovoltaik-Herstellers handeln dürfte. Die festgenommenen Chinesen sollen am gewerbsmäßigen Schmuggel beim Import von Solarmodulen beteiligt gewesen sein, wie der Zoll und die ermittelnden Staatsanwaltschaften pv magazine bestätigten. Konkret geht es darum, dass die bis September 2018 geltenden Mindestimportpreise für kristalline Solarmodule aus China umgegangen und damit Zölle in Millionenhöhe hinterzogen wurden.
Zu dem als „Solarmodul-Kartell“ bekannt gewordenen Fall gehört auch der stellvertretende Landrat des Kreises Erlangen-Höchstadt. Den sechs Beschuldigen wird die Umgehung von mehr als 20 Millionen Euro an Anti-Dumping- und Anti-Subventionszöllen vorgeworfen.
Brüssel hat gegen den Antrag auf eine erneute Prüfung der Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen gegen die chinesischen Photovoltaik-Hersteller entschieden. Was bisher nur ein hartnäckiges Gerücht war, ist damit offiziell: Am 3. September laufen die Mindestimportpreise damit nach knapp fünf Jahren aus.
In einer Sitzung in Brüssel sollen sich die EU-Mitgliedsstaaten mehrheitlich gegen eine erneute Prüfung der Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen für kristalline Solarmodule und Solarzellen entschieden haben. Das Undertaking und der darin vereinbarte Mindestimportpreis enden damit am 3. September.
Bei verhaltener Nachfrage innerhalb der vergangenen vier bis sechs Wochen halten sich die Preise weitestgehend stabil. Nur einzelne Produkte werden gegenüber dem Vormonat nochmals ermäßigt angeboten, was zu geringen Kursveränderungen bei wirkungsgradstarken Modulen (High Efficiency), sowie bei polykristallinen Standardmodulen (Mainstream) führt. Die Preisänderungen fallen tatsächlich jedoch geringer aus, als es die gerundeten Indexwerte erscheinen lassen, […]
Der chinesische Photovoltaik-Hersteller konnte der EU-Kommission nachweisen, dass er in seinem malaysischen Werk keine Produkte aus China verwendet. Daher nahm die EU-Kommission diese Produkte von der geltenden Mindestimportpreisregelung aus.
Eine offizielle Bestätigung dafür, dass ein entsprechender Prüfantrag für die Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen gegen die chinesischen Photovoltaik-Hersteller Anfang Juni in Brüssel eingereicht wurde, gibt es nicht. Aber es sprechen einige Gründe dafür.
In einem Brief an EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker haben mehr als 250 Organisationen und Unternehmen aus den EU-Mitgliedsstaaten ein Auslaufen der geltenden Handelsbeschränkungen für chinesische Photovoltaik-Hersteller gefordert. Die derzeitige Regelung für die Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle sowie Mindestimportpreise für kristalline Modulen und Zellen aus China läuft bis zum 3. September.
Interview: Seit 2013 gelten für in China produzierte Solarmodule Mindestimportpreise. In der jüngsten Zeit vermeldeten die Zollbehörde immer wieder Durchsuchungen und Verhaftungen wegen der Umgehung der geltenden Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen in Deutschland. Im Gespräch mit pv magazine erklärt Rechtsanwalt Alexander Rumpf die aktuelle rechtliche Situation. Der Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht ist seit mehreren Jahren mit Fällen wie diesen vertraut, war für mehrere Unternehmen oder deren Mitarbeiter tätig und hat im vergangenen Herbst einen Vertriebsmitarbeiter eines Photovoltaik-Unternehmens vor dem Landgericht in Nürnberg verteidigt, der zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden ist.