Der Bundestag hat am 29. November eine Änderung des Steuerrechts verabschiedet, die endlich die steuerlichen Probleme von Genossenschaften mit Mieterstrom löst. Wohngenossenschaften und Bauvereine können künftig Mieterstromprojekte selbstständig umsetzen. Die Energiewende in Städten wird damit weiter Fahrt aufnehmen.