Bisher relativ unbeachtet – zum 1. Januar wird eine Gesetzesänderung in Kraft treten, die Installateure erfreuen dürfte. Ihre Lieferanten müssen in Zukunft bei Lieferung mangelhafter Produkte verschuldensunabhängig für Ein- und Ausbaukosten haften, wie Rechtsanwalt Andreas Kleefisch erklärt.