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Schätzung

Eigenstromverbrauch oder Drittverbrauch im Konzern – Abgrenzungserleichterung durch gesetzliche Neuregelung?

Der Gesetzgeber eröffnet EEG-umlageprivilegierten Unternehmen mit der Einführung der „Schätzung“ und des „Bagatellverbrauchs“, die reduzierte EEG-Umlage auf die von ihnen verbrauchten Strommengen in Anspruch zu nehmen, obwohl es tatsächlich zu einer Vermischung mit Drittverbräuchen kommt. Voraussetzung ist jedoch, dass gegenüber dem Netzbetreiber nachgewiesen wird, dass die Installation von Zählern technisch nicht oder nur mit einem unzumutbaren Aufwand möglich ist.

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