Dem Landgericht Dessau-Roßlau zufolge dürfen Kleingartenvereine den Betrieb von Balkonkraftwerken nicht ohne triftige Gründe verbieten. Denn das öffentliche Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien wiege schwerer als starre Vereinssatzungen.
Das erste von insgesamt fünf der an dem Standort geplanten Module für die Produktion von Lithiumhydroxid in Batteriequalität ist in Betrieb gegangen. Die Jahreskapazität eines Moduls beträgt 20.000 Tonnen.
Das innovative 1,6-Megawatt-Projekt auf einem Kiessee in Sachsen-Anhalt soll gut 2,2 Gigawattstunden Solarstrom pro Jahr liefern. Dieser ist vor allem für den Eigenbedarf des Kieswerks gedacht.
Das Bundesland hat mit einem Runderlass verfügt, dass Genehmigungen für Photovoltaik und Solarthermie an und auf Baudenkmälern „regelmäßig“ zu erteilen sind. „Eingriffe in das Erscheinungsbild“ als bislang häufigster Grund für Ablehnungen gelten demnach nicht mehr.
Die Rettung der Solarindustrie könne nicht auf die Umsetzung von EU-Regeln warten. Deshalb seien „in den nächsten Wochen und Monaten“ Maßnahmen nötig. Der Ball liege beim Bundestag.
Geplant ist die Emission einer Unternehmensanleihe von bis zu zehn Millionen Euro mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einem Kupon von acht Prozent. Ziel ist die Entwicklung und Errichtung von Photovoltaik-Projekten mit Fokus auf Sachsen-Anhalt und dem südlichen Brandenburg.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer hatte am Freitag zu einem Solargipfel nach Berlin eingeladen, um die aktuellen Herausforderungen zu beraten. Daran nahmen neben den Bundesländern mit bedeutenden Produktionsstandorten der Photovoltaik-Industrie auch Branchenvertreter und Unternehmen teil.
Nur wenige Tage nach dem Start des Förderprogramms sind die Mittel ausgeschöpft. Eigentlich sollten die 2,9 Millionen Euro bis Ende 2023 reichen.
Für die Neuauflage des Förderprogramms stehen bis Ende 2023 insgesamt 2,9 Millionen Euro zur Verfügung. Der hohe Zuschuss nur im Zusammenhang mit einem Photovoltaik-Mieterstrommodell gewährt. Die Speicherförderung kann von Privatpersonen sowie öffentlichen und privaten Unternehmen beantragt werden.
Eine entsprechende Richtlinie für die Denkmalschutzbehörden wird derzeit von der Staatskanzlei und dem Kulturministerium vorbereitet. Nach der Zustimmung im Landtag kann sie in Kraft treten und soll Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auch auf Kulturdenkmalen ermöglichen.