Die Bundesnetzagentur hat zum 1. April die Registrierung von Stecker-Solar-Geräten vereinfacht. Sie hat mittlerweile eine „Registrierungshilfe“ veröffentlicht und erklärt, welche Angaben die Betreiber wo eintragen müssen.
Wer nicht bis Ende Januar 2021 seine Photovoltaik-Anlage im Marktstammdatenregister einträgt, dem droht zumindest ein vorübergehender Stopp seiner EEG-Einspeisevergütung. Die Bundesnetzagentur fürchtet, dass bis zu 300.000 Photovoltaik-Anlagen nicht fristgerecht registriert werden und bekommt nun Unterstützung.
Interview: Alle Anlagen, unabhängig ob sie Förderung bekommen oder nicht und welchen Energieträger sie verwenden, müssen bis Ende Januar 2021 im Marktstammdatenregister verzeichnet werden. Die Bundesnetzagentur ist in Sorge, dass rund 300.000 der rund 2 Millionen Photovoltaik-Anlagen zu diesem Zeitpunkt noch fehlen werden. Peter Stratmann, Leiter des Referats Erneuerbare Energien bei der Bundesnetzagentur, erklärt, warum die Registrierung so wichtig ist und was seine Behörde tut, um den Vorgang zu erleichtern.
Wer auf den Browser Microsoft Edge setzt, dem ist es derzeit schwerlich möglich, seine Photovoltaik-Anlage im Marktstammdatenregister einzutragen. Die Bundesnetzagentur arbeitet nach eigenem Bekunden an der schnellstmöglichen Behebung des Fehlers.
Das Webportal ist nach Ansicht der Bonner Behörde nun bereit und wird am 31. Januar freigeschaltet. Um es nicht gleich zu überlasten, haben die Betreiber bestehender Anlagen zwei Jahre Zeit, ihre Systeme zu registrieren. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, bei bereits gemeldeten Anlagen mit der Registrierung für das Marktstammdatenregister bis zum zweiten Halbjahr 2019 zu warten. Die Meldepflicht besteht auch für Stecker-Solar-Module. Eine Ausnahme besteht nur für Inselanlagen, die über keinen Netzanschluss verfügen.
Mittlerweile scheint die Marke von 100.000 Photovoltaik-Heimspeichern in Deutschland nicht mehr fern. Im Register der Bundesnetzagentur sind bislang allerdings erst knapp 9000 EEG-Batteriespeicher verzeichnet.