Die Neuregelung, wonach für Photovoltaik-Anlagen bis 35 Kilowatt keine Umsatzsteuer mehr gezahlt werden muss, greift zum 1. Januar 2024. Otovo erlässt bereits jetzt seinen Kunden die 20 Prozent Mehrwertsteuer in Form eines Rabatts.
Zuschüsse von mehr als 50 Prozent verspricht das bayerische Unternehmen für intelligente Speicher-Energiekonzepte seinen Wiederverkäufern. Diese gibt es bei Paketen für intelligente Heizstab-, Wärmepumpen- und Elektroauto-Ansteuerungen sowie für Systeme zum Aufbau von inselfähigen Photovoltaik-Anlagen.