Wer ein Haus in Schleswig-Holstein bauen möchte, muss künftig eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach gleich mitplanen. Das geht aus dem Kabinettsbeschluss der Novellierung des Klimaschutzgesetzes hervor. Bisher galten solche Regelungen nur für Gewerbegebäude und landeseigene Liegenschaften.
Seit Jahresbeginn sind wesentliche Neuerungen bei der Photovoltaik-Pflicht in der Hansestadt in Kraft. Nun soll eine Verordnung klären, wie und unter welchen Voraussetzungen die Verpflichtungen greifen.
In einem Referendum sprachen sich knapp 67 Prozent der stimmberechtigten Liechtensteiner gegen die Einführung einer Solarpflicht für Neubauten und bei Sanierungen bestehender Dächer aus. Mit 66 Prozent Nein-Stimmen scheiterte außerdem eine Verschärfung der energetischen Gebäudevorschriften.
In der Klimaschutzgesetz-Novelle hat der Stadtstaat die Photovoltaik-Pflicht im vergangenen Jahr nochmals ausgeweicht. Allerdings durch die Vorschriften zur Umsetzung der Pflichten könnte die Verschärfung wieder aufgeweicht werden, wie Green Planet Energy fürchtet.
Eine Pflicht zur Installation einer Photovoltaik-Anlage bei gewerblichen Neubauten und großen Parkplätzen besteht bereits seit diesem Jahr. Nun ist das Landessolargesetz novelliert worden und die Vorschriften werden damit ausgeweitet.
Im Ländle gibt es eine weitreichende Verpflichtung zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden und neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie größeren Parkplätzen. Das Umweltministerium will die Bauverantwortlichen mit einem Leitfaden bei der Umsetzung unterstützen.
Noch in dieser Woche soll sich auch die Bürgerschaft des Stadtstaats mit dem Gesetzentwurf befassen. Dann könnte die Pflicht zur Installation einer Photovoltaik-Anlage noch im Mai in Kraft treten. Für Dachsanierungen soll die Vorschrift ab Juli 2024 und für Neubauten ab Juli 2025 greifen.
Der Hamburger Senat hat den Entwurf eines neuen Klimaschutzgesetzes beschlossen und ihn für die Verbändeanhörung freigegeben. Die Novelle will die Photovoltaik-Pflicht bei Dacherneuerung um ein Jahr vorziehen. Auch eine Verpflichtung zur Kombination von Photovoltaik und Begrünung auf Dächern ab 2027 soll kommen.
Seit Jahresbeginn greift die Verordnung auch bei Dachsanierungen. Wer sein Dach großflächig saniert, muss demnach mindestens 60 Prozent der Fläche mit Solarmodulen belegen. Alternativ ist auch die Installation einer Solarthermie-Anlage möglich.
Für Flächen ab 50 Stellplätzen schreibt das neue Energiegesetz des Landes nun Photovoltaik-Anlagen vor, ebenso für landeseigene Gebäude. Bei Mindestabständen für Dachanlagen und Wärmepumpen gibt es zudem Lockerungen.