Das Bundeswirtschaftsministerium hat klargestellt, dass künftig das Anlagenzertifikat für Photovoltaik-Anlagen ab einer installierten Leistung von 500 Kilowatt und einer Einspeiseleistung von 270 Kilowatt vorgelegt werden muss. Dafür sind die drei noch aufstehenden Verordnungen zur Umsetzung des Zertifizierungspakets im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Aktuell gilt weiterhin, dass für Photovoltaik-Anlagen ab 135 Kilowatt Leistung ein Anlagenzertifikat vorgelegt werden muss. Die Erhöhung der Leistungsgrenze bis auf 500 Kilowatt und eine maximale Einspeiseleistung von 270 Kilowatt kann erst nach Verabschiedung des „Solarpakets 1“ erfolgen.
Künftig müssen Betreiber für Solarsysteme bis 500 Kilowatt Gesamtleistung bei maximal 270 Kilowatt Einspeiseleistung vor dem Anschluss an alle Spannungsebenen keine Anlagenzertifikate mehr vorlegen – es reicht ein Nachweis über Einheiten- und Komponentenzertifikate der Hersteller. Dafür wird ein digitales Register geschaffen.
Die Änderung der NELEV ist ab Samstag in Kraft und sieht eine Übergangsfrist bis 2025 vor, in der Photovoltaik-Anlagen eine vorläufige Netzanschlusserlaubnis erteilt werden kann. Dann bleiben den Projektierern weitere 18 Monate, um die Erfüllung aller technischen Anforderungen nachzuweisen, um das Anlagenzertifikat zu erhalten. Weitere Vereinfachungen sollen im „Branchendialog Beschleunigung Netzanschlüsse“ diskutiert werden.