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Mindestfaktoren

Bundesnetzagentur: „Redispatch 2.0“ konkretisiert mit Mindestfaktoren den Einspeisevorrang für Erneuerbare

Die Behörde hat Mindestfaktoren im Zuge der ab Oktober 2021 geltenden neuen Redispatch-Regelung festgelegt. Neben dem Einspeisevorrang für die Erneuerbaren soll auch der Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen grundsätzlich gegenüber konventioneller Erzeugung ohne Wärmekopplung bevorzugt werden.

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