Seit einem Jahr ist das Photovoltaik-Mieterstromgesetz in Kraft. In einer gemeinsamen Erklärung fordern mehrere Verbände Nachbesserungen – denn das Gesetz sei „weitgehend wirkungslos“.
In einem neuen Stadtquartier auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs sollen die Mieter den Strom künftig vom Dach beziehen. Dafür wird eine Photovoltaik-Anlage mit 230 Kilowatt installiert.
Ab sofort kann damit auch der Zuschuss ausgezahlt werden, wenn Mieter Solarstrom aus der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach beziehen. Der Bundesverband Solarwirtschaft sieht ein wachsendes Interesse.
Damit können beide Gesetze endgültig in Kraft treten. Der Bundesrat war nicht zustimmungspflichtig und hätte von daher kaum Änderungen erreichen können. So stimmten die Länder zu und riefen keinen Vermittlungsausschuss an.
Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz verabschiedet werden, dass einen Zuschuss von 2,75 bis 3,8 Cent pro Kilowattstunde für Photovoltaik-Mieterstrom vorsieht. Die Forderungen des Bundesrats nach einer Ausdehnung auf Quartiere sowie Nachbesserungen bei Steuerfragen lehnt die Regierung ab.
Die Bewohner eines Neubaus in der Hauptstadt können demnächst Solarstrom aus der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach beziehen. Mit Hilfe des neuen Mieterstromgesetzes hofft der Energieversorger, künftig weitere Projekte auch an anderen Orten zu verwirklichen.
In den Stellungnahmen zum Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sparen Verbände und Vereinigungen nicht mit Kritik. Auch wenn sie das Vorhaben generell begrüßen, sehen sie doch noch großes Potenzial für Nachbesserungen.
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