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Meldepflichtverletzungen

Clearingstelle stärkt Rechte der Photovoltaik-Anlagenbetreiber bezüglich Rückzahlungsforderungen bei Meldepflichtverletzung

Die verspätete Meldung einer Photovoltaik-Anlage an die Bundesnetzagentur wird nur noch mit einer Reduzierung der EEG-Vergütung um 20 Prozent sanktioniert. Die frühere Sanktionsnorm, wonach die Vergütung für die Dauer des Meldeverstoßes „auf Null“ verringert wurde, gilt spätestens seit dem Energiesammelgesetz nicht mehr — und zwar unabhängig davon, wann die PV-Anlage in Betrieb genommen wurde. Das […]