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Liebhaberei

Steuerliche Vereinfachung auch für Ü20-PV-Anlagen – Wichtige Frist läuft nur noch bis 31.12.2021

Das Bundesfinanzministerium hat mit seinem aktualisierten Rundschreiben vom Oktober seine Steuererleichterungen auch auf Photovoltaik-Anlagen ausgeweitet, die vor 2004 in Betrieb gegangen sind und nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen. Für die Betreiber der aktuellen Ü20-Anlagen (Inbetriebnahme im Jahr 2000 und früher) besteht dringender Handlungsbedarf, wenn sie von der Neuregelung profitieren wollen.

Bauabzugsteuer beim Photovoltaik-Kauf

Steuersprechstunde: Was Betreiber bei der Bauabzugsteuer beachten müssen, selbst wenn Sie die Anlage ohne Gewinnerzielungsabsicht betreiben, erklärt unser Steuerexperte Thomas Seltmann.

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Bei Liebhaberei Photovoltaik-Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen

Steuersprechstunde: Ein Leser wollte wissen, ob auch ohne ertragssteuerliche Gewinnerzielungsabsicht die Möglichkeit besteht, die Lohnaufwendungen der Installation einer Photovoltaik-Anlage in der Steuererklärung als Handwerkerleistung geltend zu machen?

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Wie setze ich beim Finanzamt Liebhaberei für DC-gekoppelte Photovoltaik-Speicher durch?

Steuersprechstunde: Da uns so viele Leserfragen zum Thema Steuern erreichen, haben wir uns entschieden, einige davon künftig auch in Kurzform zu beantworten und zu veröffentlichen. In diesem Fall finden Sie eine Argumentationshilfe, wenn das Finanzamt ihren Verweis auf Liebhaberei nicht akzeptiert, sondern eine Gewinnerzielungsabsicht bei der Installation eines DC-gekoppelten Speichers zu ihrer Photovoltaik-Anlage erkennt.

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Photovoltaik-Steuer ganz praktisch – Teil 2: Gewinnerzielung versus Liebhaberei

Steuertipps: Judith Frey steht kurz davor, sich eine Photovoltaik-Anlage zu kaufen. Sie ist Angestellte und kennt das Steuerrecht nur von ihrer jährlichen Erklärung als „Nichtselbständige“. Jetzt hat sie gehört, dass sie durch die Photovoltaik-Anlage steuerlich zur Unternehmerin wird. Ihre Fragen nehmen wir zum Anlass, einen Beispielfall durchzuspielen. Nach dem ersten Teil zum Thema Umsatzsteuer folgt nun der zweite und letzte Teil.

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