Der Bundesverband Energiespeicher weist darauf hin, dass ein Bericht der Bundesnetzagentur zur Evaluierung der Anwendbarkeit des Paragrafen 61l EEG seit Ende 2020 überfällig ist. Eigentlich soll der Passus den Mischbetrieb von Speichern zur Vermeidung von Doppelbelastungen regeln. Die derzeitige gesetzliche Regelung ist laut BVES jedoch schon technisch nicht umzusetzen.
Die Übertragungsnetzbetreiber haben am Montag offiziell die EEG-Umlage für das Jahr 2018 mitgeteilt. Erwartungsgemäß sinkt die Umlage leicht: um 0,088 Cent auf 6,792 Cent pro Kilowattstunde.