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Langericht München

Landgericht München weist Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Garantiebedingungen von Sonnen ab

Die Richter halten die Bedingungen des Allgäuer Photovoltaik-Speicheranbieters für rechtskonform. Sonnen sieht in dem Urteil eine Entscheidung für Innovationen im Energiesystem. Die Verbraucherschützer monierten unter anderem die Vollwertgarantie sowie die Notwendigkeit einer Internetverbindung, über die Updates regelmäßig von den Herstellern eingespielt werden. Die Verbraucherzentrale NRW prüft eine Berufung des Urteils.

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