Als drittes Bundesland hat Hessen von der Länderöffnungsklausel im EEG Gebrauch gemacht. Eine Verordnung des Wirtschafts- und Energieministeriums in Wiesbaden sieht vor, dass künftig Freiflächenanlagen mit insgesamt 35 Megawatt Gesamtleistung pro Kalenderjahr auf benachteiligten Acker- und Grünlandflächen gebaut werden dürfen. Im Herbst soll die neue Verordnung offiziell beschlossen werden.
Bislang haben nur Bayern und Baden-Württemberg von der Länderöffnungsklausel im EEG 2017 Gebrauch gemacht. Eine Kurzumfrage von pv magazine ergab, dass die meisten anderen Bundesländer in Deutschland wohl keine landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebiete für den Bau von Photovoltaik-Anlagen freigeben werden.