In einer Formulierungshilfe hat das Ministerium nun einen Vorschlag vorgelegt, wonach sich die Förderung für die Anlagen um die Stunden verlängern soll, in denen sie wegen negativen Strompreisen keine EEG-Vergütung erhalten haben. Zudem ist eine Verordnungsermächtigung zu grünem Wasserstoff enthalten, die eine komplette EEG-Umlagebefreiung bis 2030 vorsieht. Zugleich sollen für die Erzeugung nur PPA-Anlagen genutzt werden dürfen.