In ihrer ersten Jahresprognose verzeichnet die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen einen steigenden Anteil der Erneuerbaren. Ihr Beitrag lag in den ersten drei Quartalen 2024 insgesamt um 2,6 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum.
Erstmals musste die Bonner Behörde in diesem Jahr kein Kohleverfeuerungsverbot anordnen. Das gesetzlich geforderte Zielniveau für 2027 sei bereits unterschritten.
Die Novelle des Förderprogramms „STARK“ kommt Unternehmen zugute, die Solarmodule, Batterien, Windturbinen, Wärmepumpen und Elektrolyseure oder die Ausrüstung für die Abschneidung, Nutzung und Speicherung von CO2 produzieren. Damit will die Bundesregierung eine Lücke bei der Unterstützung des Strukturwandels in den Kohleregionen schließen.
In dem Szenario übernehmen Erdgaskraftwerke im Jahr 2030 noch 18 Prozent der Stromerzeugung. Notwendig ist dem DIW Berlin zufolge, dass die Ausbauziele bei Photovoltaik und Windenergie erreicht werden und Biomassekraftwerke einen höheren Beitrag leisten.
Die Stilllegung umfasst Meiler im Rheinischen Revier mit einer Gesamtleistung von 2,1 Gigawatt. Ihre Laufzeit war wegen der Energiekrise vorübergehend verlängert worden.
Die von der EU-Kommission verabschiedete neue Auktionsverordnung für den Europäischen Emissionshandel tritt mit Ablauf der Einspruchsfrist nun in Kraft. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug, endlich bei der EU anzumelden, dass CO2-Zertifikate für die 2022 stillgelegten deutschen Kohlekraftwerke gelöscht werden.
Der Bau und Betrieb von Wind-Solar-Batterie-Parks ist billiger als der Weiterbetrieb von wirtschaftlich abgeschriebenen Kohlekraftwerken, und zwar bei rund 90 Prozent der Kohlekraftwerke weltweit. Ein entscheidender Vorteil: die Betriebskosten für erneuerbare Energien sind günstiger als der Betrieb bestehender Kohlekraftwerke. Dadurch werden zusätzliche Gewinne erzielt. So lautet das Ergebnis der neuen „Switch Coal“-Studie von Zero Emission Think […]
Der Energiekonzern hatte vor rund drei Jahren mit der Bundesregierung für die Stilllegung von Braunkohlekraftwerken die Zahlung von 2,6 Milliarden Euro vereinbart. Die EU-Kommission hat diese Beihilfe nun als „erforderlich, geeignet und angemessen“ genehmigt. Der Ökostromhändler Green Planet Energy prüft rechtliche Schritte.
Die Ausschreibung hatte ein Volumen von 542 Megawatt und war deutlich unterzeichnet. Die Gebote lagen zwischen 45.000 und 85.200 Euro pro Megawatt; alle Gebote erhielten einen Zuschlag. Laut Bundesnetzagentur wurde mit der letzten Ausschreibung ein wichtiger Meilenstein beim Kohleausstieg erreicht.
Nach einer Analyse des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) flossen 1,2 Milliarden Euro aus dem Staatshaushalt an Kohlekonzerne. 500 Millionen Euro kamen von den Stromkunden.