Die Länderkammer hat die Änderung des Körperschaftssteuergesetzes endlich verabschiedet. Genossenschaften erhalten damit die Möglichkeit, ihren Mietern Solarstrom anzubieten, ohne Gefahr zu laufen, ihre Steuerbefreiung zu verlieren. Für den Herbst ist eine Novelle des Photovoltaik-Mieterstromgesetzes angekündigt.