Nach der neuen EU-Lieferkettenrichtlinie können Privatpersonen, die sich als Opfer von Umwelt- oder Menschenrechtsverstößen betrachten, vor nationalen Zivilgerichten auf Schadensersatz klagen. Unternehmen, die ihre Verpflichtungen nicht ernst nehmen, droht deshalb absehbar eine Klagewelle.
Namhafte CDU-Politiker haben einen „11-Punkte-Plan für schnelleres Planen und Bauen“ vorgelegt. Bislang weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit birgt vor allem der erste Punkt viel Brisanz. Demnach will die CDU die die frühzeitigen Klagerechte und Öffentlichkeitsbeteiligung in allen Umweltangelegenheiten einschränken.
Der Osnabrücker Photovoltaik-Speicheranbieter verzichtet nach der Klage der Verbraucherschützer auf eine Klausel in seinen Garantiebedingungen. Es geht um die bislang festgeschriebene Kapazitätsgrenze für die Garantie von 60 Prozent, die künftig auch bei Altverträgen keine Anwendung mehr finden soll.