Die Sachverständigen sehen Fortschritte bei der Treibhausgasminderung, halten das Ziel für 2030 dennoch für gefährdet. Zudem sollten soziale und ökonomische Verteilungswirkungen der Klimaschutzmaßnahmen im Blick behalten werden. Die Finanzierbarkeit sollte bei der Planung und Priorisierung eine zentrale Rolle einnehmen.
Müssen Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die als Biodiverstäts-Anlagen geplant werden, trotzdem noch artenschutzrechtliche Ausgleichsflächen bereitstellen? Mit dieser Fragen setzte sich ein Fachgutachten im Auftrag des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende auseinander. Für einige Arten lassen sich recht hohe Schutzziele erreichen. Gänzlich vermeiden lässt sich Bereitstellung von Ausgleichsflächen aber nicht.
Der Bundesverband Solarwirtschaft warnt im Zuge der Regierungspläne vor einem Markteinbruch. Ein in Auftrag gegebenes Gutachten der Wirtschaftskanzlei RAUE zeigt, dass das Investitionsklima bei der Photovoltaik vergiftet würde. Zudem ist ein rückwirkender Markteingriff ein Tabubruch und nicht mit den EU-Vorgaben gedeckt.
Es ist eine politische Entscheidung der Landesregierung, das Thema Energiewende künftig mit einer viel kleineren Gesellschaft vorantreiben zu wollen. Bei den Mitarbeitern der Energieagentur NRW, die seit 30 Jahren besteht, stößt dies auf wenig Verständnis.
Für den Dacheinsturz des Fußballstadions von AZ Alkmaar im Jahr 2019 war eine defekte Obergurtträgerverbindung verantwortlich. Dies ergab eine Untersuchung des niederländischen Ingenieurbüros Royal Haskoning DHV. Der Einsturz wurde demnach durch starke Windlasten während eines Sturms ausgelöst.
Ohne ein hohes Maß an solarem Eigenverbrauch wird sich der Weiterbetrieb gerade kleiner Photovoltaik-Anlagen nicht lohnen, heißt es in dem Gutachten. Die Kosten der sonstigen Direktvermarktung liegen nämlich meist höher als der erzielte Marktwert. Das Gutachten des Umweltbundesamtes empfiehlt deshalb eine vereinfachte Abnahmeregelung, bei der der Marktwert ohne Abschläge durchgeleitet wird.
Der moderne Investor will ethisch, nachhaltig und ökologisch investieren und damit eine ordentliche Rendite erzielen. Was können private Investoren tun, damit ihre unternehmerische Photovoltaik-Beteiligung das halten kann, was bei Vertragsschluss versprochen wurde? Der dritte Teil unserer Serie befasst sich mit dem Augenblick, der Sie zum Eigentümer und Betreiber der Photovoltaik-Anlage macht: Die Abnahme der Anlage.
Kommentar: Gutachter müssen Normen nicht nur richtig lesen, sondern auch richtig anwenden. Udo Siegfriedt, seinerseits Gutachter bei der DGS Berlin-Brandenburg, erläutert anhand von zwei Beispielen aus der Praxis, wo sich Kollegen seiner Ansicht nach genau dabei geirrt haben.
Rechtsanwalt Lucas Flöther prüfte zuvor als Sachverständiger des Amtsgerichts, ob ein Insolvenzantrag gerechtfertigt ist. Das Gutachten ergab Zahlungsschwierigkeiten aufgrund des Wegfalls eines Großauftrags. Flöther prüft nun als vorläufiger Insolvenzverwalter die Optionen für eine Sanierung des Photovoltaik-Herstellers.