Mit der Verabschiedung des Gesetzes würden Hemmnisse aus dem Weg geräumt, die aktuell noch Investitionen der Immobilienfondsbranche in Photovoltaik-Dachanlagen behindert. Vielmehr würden sich damit sogar neue Geschäftsmodelle ergeben.
Weil Freiflächenanlagen den Boden nicht versiegeln, soll ihre Errichtung in Überschwemmungsgebieten möglich werden. Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Einschätzung, dass der Natur- und Bodenschutz dem entgegensteht und macht einen Alternativvorschlag.
Es sind bereits knapp 350 Stellungnahmen zum Gesetzentwurf für das geplante Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) eingegangen. Vor allem die Einführung von zusätzlichen Netzgebühren für Einspeisung aus privaten Photovoltaik-Dachanlagen wird sehr kritisch gesehen.
Für Fonds soll es attraktiver werden, in die Energiewende zu investieren, etwa in Photovoltaik oder Elektromobilität. Das Bundesfinanzministerium hat einen entsprechenden Gesetzentwurf veröffentlicht.
Das österreichische Bundesland hat die jährliche fällige Abgabe für Photovoltaik- und Windenergieanlagen erst 2021 eingeführt. Aktuellen Plänen zufolge soll sie künftig 6500 Euro pro Hektar Photovoltaik und 17.600 Euro pro Megawatt Windkraft betragen. Auch für bestehende Anlagen soll die Abgabe angehoben werden.
Das Klimaschutzministerium und die Energieagentur Rheinland-Pfalz wollen den Unternehmen Beratungsangebote machen, um sie bei der Umsetzung der Vorgaben zu unterstützen. Zudem kündigte die Ministerin für Herbst an, die Verordnung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf ertragsschwachem Grünland zu erneuern und zu erweitern.
Der Entwurf des novellierten Klimaschutzgesetzes formuliert Zwischenziele für die Jahre 2030 und 2040. Die Jahresemissionsmengen der verschiedenen Sektoren sollen entsprechend angepasst werden.
Aus Sicht des Branchenverbandes wird vor allem der Zubau von Photovoltaik-Dachanlagen im kommenden Jahr stark rückläufig sein, wenn nicht mehrere im Gesetzentwurf vorgesehene Marktbremsen gelöst werden. Zudem müssten die jährlichen Ausbauziele deutlich angehoben werden.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf für den Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität verabschiedet. Vorgesehen sind neue Regeln für Gebäude mit größeren Parkplätzen.
Die Bundesregierung hat bislang allein den Willen bekundet, das Ende der Solarförderung für Photovoltaik-Anlagen im EEG verhindern zu wollen. Doch bislang fehlt es an der Umsetzung des Vorhabens, daher haben die Grünen erneut einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, mit dem der 52-Gigawatt-Deckel mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden könnte.