Für Fonds soll es attraktiver werden, in die Energiewende zu investieren, etwa in Photovoltaik oder Elektromobilität. Das Bundesfinanzministerium hat einen entsprechenden Gesetzentwurf veröffentlicht.
Das österreichische Bundesland hat die jährliche fällige Abgabe für Photovoltaik- und Windenergieanlagen erst 2021 eingeführt. Aktuellen Plänen zufolge soll sie künftig 6500 Euro pro Hektar Photovoltaik und 17.600 Euro pro Megawatt Windkraft betragen. Auch für bestehende Anlagen soll die Abgabe angehoben werden.
Das Klimaschutzministerium und die Energieagentur Rheinland-Pfalz wollen den Unternehmen Beratungsangebote machen, um sie bei der Umsetzung der Vorgaben zu unterstützen. Zudem kündigte die Ministerin für Herbst an, die Verordnung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf ertragsschwachem Grünland zu erneuern und zu erweitern.
Der Entwurf des novellierten Klimaschutzgesetzes formuliert Zwischenziele für die Jahre 2030 und 2040. Die Jahresemissionsmengen der verschiedenen Sektoren sollen entsprechend angepasst werden.
Aus Sicht des Branchenverbandes wird vor allem der Zubau von Photovoltaik-Dachanlagen im kommenden Jahr stark rückläufig sein, wenn nicht mehrere im Gesetzentwurf vorgesehene Marktbremsen gelöst werden. Zudem müssten die jährlichen Ausbauziele deutlich angehoben werden.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf für den Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität verabschiedet. Vorgesehen sind neue Regeln für Gebäude mit größeren Parkplätzen.
Die Bundesregierung hat bislang allein den Willen bekundet, das Ende der Solarförderung für Photovoltaik-Anlagen im EEG verhindern zu wollen. Doch bislang fehlt es an der Umsetzung des Vorhabens, daher haben die Grünen erneut einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, mit dem der 52-Gigawatt-Deckel mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden könnte.
Das vom Kabinett beschlossene Klimapaket beinhaltet ein Ende des Förderdeckels für die Photovoltaik, jedoch ohne konkrete Details zu benennen. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen will die Abschaffung jetzt gesetzlich fixieren.
Mehrere Verbände begrüßen das geplante Forschungszulagengesetz, kritisieren jedoch die im Referentenentwurf vorgesehene Anspruchsberechtigung. Forschungskooperationen zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen wie Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen würden systematisch benachteiligt.
Für eine Befreiung von der Stromsteuer muss der Strom künftig aus erneuerbaren Energien oder in sogenannten Kleinanlagen erzeugt sowie in der Regel selbst verbraucht werden. Mit der Gesetzesvorlage des Kabinetts beschäftigt sich zurzeit der Bundestag.