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Garantiebedingungen

Gericht verlangt von Sonnen mehr Transparenz bei Garantiebedingungen

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte unter anderen geklagt, weil sie die Garantiebedingungen des Batterieherstellers für unverständlich hält. Das Oberlandesgericht München schloss sich im Berufungsverfahren in vielen Punkten der Argumentation der Verbraucherschützer an. Sonnen weist darauf hin, dass sich das Urteil nicht gegen die Klauseln an sich, sondern nur gegen einzelne Formulierungen richte.

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Garantiebedingungen für Batteriespeicher auf dem Prüfstand

Anders als in bereits seit langer Zeit wirtschaftenden Branchen ist die Gestaltung von Garantien von Batteriespeicherherstellern derzeit noch gewaltig im Fluss. Bei der Konzeption und Ausformulierung der Garantiebestimmungen im Detail sind technische, wirtschaftliche, rechtliche und vertriebliche Aspekte gleichermaßen zu berücksichtigen und in Einklang zu bringen – keine allzu kleine Herausforderung, zumal es zu den rechtlichen Grenzen der Gestaltungsfreiheit aktuell noch wenig Handfestes gibt. Ein Urteil des Landgericht München I vom 18. Juli 2019 über die Wirksamkeit von Garantiebedingungen für Batteriespeicher hat insofern erhebliche Beachtung in der Speicherbranche gefunden (Landgericht München I, Az. 12 O 1350/18, hier abrufbar). Wir stellen Ihnen das Urteil im folgenden Beitrag vor und diskutieren seine Auswirkungen.

Verbraucherzentrale NRW legt Berufung gegen Sonnen-Urteil in München ein

Richter am Landesgericht München wiesen im Juli die Klage der Verbraucherschützer in allen zehn Punkten ab. Mittlerweile hat die Verbraucherzentrale NRW Berufung eingelegt.

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Landgericht München weist Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Garantiebedingungen von Sonnen ab

Die Richter halten die Bedingungen des Allgäuer Photovoltaik-Speicheranbieters für rechtskonform. Sonnen sieht in dem Urteil eine Entscheidung für Innovationen im Energiesystem. Die Verbraucherschützer monierten unter anderem die Vollwertgarantie sowie die Notwendigkeit einer Internetverbindung, über die Updates regelmäßig von den Herstellern eingespielt werden. Die Verbraucherzentrale NRW prüft eine Berufung des Urteils.

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Verbraucherzentrale NRW: Senec verzichtet auf strittige Garantiebedingungen

Die Verbraucherzentrale NRW hat gegen Senec ein weiteres Anerkenntnisurteil erreicht. Der Leipziger Photovoltaik-Heimspeicheranbieter darf demnach nicht uneingeschränkt eine Kosteneinforderung bei unberechtigter Garantieinanspruchnahme in Aussicht stellen. Außerdem darf er eine Unterbrechung der Spannungsversorgung nicht pauschal zum Ausschlussgrund für die Garantie machen.

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Schluss mit absurden Garantiebedingungen wie denen von Yingli

Alle reden davon, dass sich die Solarbranche zunehmend professionalisiert oder professionalisieren muss. Das betrifft auch die Garantiebedingungen und die Sicherheit, dass Verbraucher ein Unternehmen auch erreichen, wenn sie einen Garantiefall haben. Als Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Nordrheinwestfalen werde ich jedoch immer wieder mit Garantiefällen oder -klauseln konfrontiert, die man nur als absurd bezeichnen kann. Ein […]

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Nach Klage der Verbraucherzentrale NRW – E3/DC akzeptiert Anerkenntnisurteil

Der Osnabrücker Photovoltaik-Speicheranbieter verzichtet nach der Klage der Verbraucherschützer auf eine Klausel in seinen Garantiebedingungen. Es geht um die bislang festgeschriebene Kapazitätsgrenze für die Garantie von 60 Prozent, die künftig auch bei Altverträgen keine Anwendung mehr finden soll.

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Verbraucherzentrale klagt wegen Batteriespeicher-Garantien

Die Verbraucherzentrale NRW hat fünf Speicheranbieter wegen ihrer Garantiebedingungen abgemahnt. Zwei haben zur Zufriedenheit der Verbraucherzentrale reagiert. Gegen drei klagt sie jetzt. Die wichtigsten Aspekte sind die Übernahme von Transport- und Reparaturkosten, die Einhaltung der DSGVO und die Höhe der garantierten Speicherkapazität. Ein Teil der kritisierten Hersteller hält die Vorwürfe für unbegründet.

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Diskussion um Garantiebedingungen

Verbraucherschutz: Holger Schneidewindt, Referent für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, hat sich das Kleingedruckte angesehen und will bei manchen Herstellern Änderungen durchsetzen.

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