Einen entsprechenden Entwurf der „Sächsischen Photovoltaik-Freiflächenverordnung“ hat das Kabinett jetzt zur Anhörung freigegeben. Ziel sei, sächsischen Projekten die Teilnahme an der dritten Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur am 1. November 2021 zu ermöglichen.
Die Verordnung, wonach das Bundesland, Grünlandflächen in benachteiligen Gebieten für Photovoltaik-Anlagen freigeben will, soll auf drei Jahre begrenzt sein. Maximal 50 Megawatt pro Jahr sind im Entwurf vorgesehen, der jedoch noch nicht final beschlossen ist.