Reagieren Netzbetreiber nicht auf ein Anschlussbegehren von Betreibern von Photovoltaik-Anlagen bis 50 Kilowatt Leistung, kann diese an einen bestehenden Netzanschluss mit ausreichender Kapazität angeschlossen werden. Dies sieht ein vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe vor und soll zunächst befristet bis Ende Mai 2024 gelten.
Ein Entwurf einer Formulierungshilfe zur Umsetzung der EU-Notfallverordnung enthält Erleichterungen für den Bau von Windparks, Photovoltaik-Anlagen, Stromleitungen und Wärmepumpen. Die Genehmigungsverfahren für die meisten Photovoltaik-Anlagen soll so auf drei Monate verkürzt werden. Nun muss der Bundestag entscheiden. Der BDEW warnt zugleich vor problematischen Regelungen in der Raumordnungsnovelle für Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Ab 2023 soll die EEG-Umlage komplett aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden. Bundeswirtschaftsminister Habeck hält weitere Entlastungen für die Stromkunden für notwendig. Einer Verlängerung der AKW-Laufzeiten erteilte er nach einer gemeinsamen Prüfung mit dem Bundesumweltministerium eine Absage.
Die Formulierungshilfe soll gemeinsam mit dem Energiewirtschaftsgesetz verabschiedet werden. Union und SPD hatten sich vergangene Woche unter anderem darauf verständigt, zusätzlich je zwei Gigawatt Freiflächen- und Dachanlagen sowie 100 Megawatt zusätzlich für innovative Photovoltaik-Anlagen im kommenden Jahr auszuschreiben.
In einer Formulierungshilfe hat das Ministerium nun einen Vorschlag vorgelegt, wonach sich die Förderung für die Anlagen um die Stunden verlängern soll, in denen sie wegen negativen Strompreisen keine EEG-Vergütung erhalten haben. Zudem ist eine Verordnungsermächtigung zu grünem Wasserstoff enthalten, die eine komplette EEG-Umlagebefreiung bis 2030 vorsieht. Zugleich sollen für die Erzeugung nur PPA-Anlagen genutzt werden dürfen.
Nach dem Strukturstärkungsgesetz und dem Vertrag zur Beendigung der Braunkohleverstromung ist nun auch ein Kompromiss für den Ausstieg aus der Steinkohle vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Baden-Württemberg begrüßte die Nachbesserungen. Der BEE und der BDEW fordern von der Bundesregierung, die Beschlüsse mit konkreten Maßnahmen zu unterfüttern.
In der Vorlage ist unter anderem die Verlängerung der Realisierungsfrist für Ausschreibungsanlagen mit einem Zuschlag vor dem 1. März um sechs Monate wegen der Corona-Krise vorgesehen. Dies kann nun im Eilverfahren vom Bundestag beschlossen werden. Die ebenfalls eilbedürftige Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels für die Photovoltaik ist dagegen nicht enthalten, was auf heftige Kritik der Grünen, des Bundesverbands Solarwirtschaft und des BDEW stößt.