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Formalitäten

Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Genehmigung des Standardbilanzkreisvertrages durch die Bundesnetzagentur

Ab dem 1. Mai 2020 verwenden die Übertragungsnetzbetreiber einen neuen „Standardbilanzkreisvertrag – Strom“. Der neue Standardbilanzkreisvertrag enthält diverse Neuregelungen zu Meldepflichten, Sicherheitsleistungen und Kündigungsrechten. Diese können empfindliche Auswirkungen auf kleinere Bilanzkreisverantwortliche haben und auf solche, die vor allem erneuerbare Energien in ihrem Bilanzkreis führen. Die Bundesnetzagentur hatte den Vorschlag der Übertragungsnetzbetreiber Tennet TSO GmbH, 50 […]

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