Die Minister haben sich darauf geeinigt, den Anteil der Erneuerbaren am Gesamtenergiemix der EU bis 2030 auf 40 Prozent zu steigern. Nun stehen Verhandlungen mit dem EU-Parlament an.
Der Europäische Rat hat einen Vorschlag zur Änderung der EU-Vorschriften für Mehrwertsteuersätze gebilligt, um den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Festlegung der Sätze zu geben. Im Falle der Annahme des Vorschlags würden Solarmodule für Wohnzwecke und Anwendungen im „öffentlichen Interesse“ in die Liste der Waren und Dienstleistungen aufgenommen, für die eine Mehrwertsteuer von maximal fünf Prozent erhoben werden kann.
Die Lage an den Energiemärkten ist angespannt. Nachdem es schon nationale Vorstöße zum Handeln gab, hat jetzt die Europäische Kommission in einer Mitteilung ihre Handlungsempfehlungen bekannt gegeben. Genauso wie sich die Ursache für die hohen Energiepreise nicht auf einen ausschlaggebenden Punkt reduzieren lassen, gibt es auch eine Vielzahl an Maßnahmen die von der Kommission vorgeschlagen wurden. Allerdings zeichnet sich auch ab, dass ein wesentlicher Bestandteil der Lösung in den erneuerbaren Energien liegen soll.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Covid-19-Ausbruchs müssen noch bemessen werden, aber während die EU sich darum bemüht finanzielle Hilfe zu leisten, wird deutlich, dass die Entscheidungsträger in Brüssel nicht bereit sind, ihren hart erkämpften Europäischen Green-Deal zu verwerfen. Ganz im Gegenteil.
Der EU-Ministerrat hat seine Verhandlungsposition für das sogenannte Winterpaket festgelegt, mit dem die EU ihre Energie- und Klimaziele erreichen will. Die Vertreter der Mitgliedstaaten akzeptierten unter anderem das Recht auf eigene Stromerzeugung und CO2-Obergrenzen für Kraftwerke, die mit Kapazitätsmechanismen finanziert werden sollen.
Nach dem Parlament hat nun auch der Rat in Brüssel zugestimmt. Die neuen Regeln, bei denen es keine Unterscheidung zwischen Ländern mit und ohne Marktwirtschaft mehr geben soll, werden voraussichtlich zum 20. Dezember in Kraft treten.