Bei der Untersuchung geht es um die Frage, ob die in Deutschland geplanten Entschädigungszahlungen für die Betreiber von Braunkohlekraftwerken gegen die EU-Beihilfevorschriften verstoßen. Mit dem Geld sollen entgangene Gewinne und zusätzliche Tagebaufolgekosten ausgeglichen werden.
Der Energiekonzern fordert vor dem International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) Schadenersatz für die niederländische Entscheidung, bis 2030 aus der Kohleverstromung auszusteigen. Das Unternehmen beruft sich dabei – wie bereits Vattenfall bei seiner Klage gegen Deutschland aufgrund des Atomausstiegs – auf Energiecharta-Vertrag.
Im Rahmen von Einspeisemanagement-Maßnahmen konnten rund 2,8 Prozent der erzeugten erneuerbaren Energie 2019 nicht den Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Das zeigt der Jahresbericht der Bundesnetzagentur.
Dem Londoner Think Tank zufolge könnten allein die deutschen Stein- und Braunkohlekraftwerke im Jahr 2019 bis zu 1,9 Milliarden Euro verbrennen. Vor diesem Hintergrund stellen die Autoren die Zahlung von Kompensationen für die Kraftwerksbetreiber im Rahmen des Kohleausstiegs in Frage. Zudem müssten sich Politik und Investoren auf einen vollständigen Kohleausstieg bis 2030 einstellen.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Novelle des Atomgesetzes beschlossen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Entschädigungen für RWE und Vattenfall wegen des 2011 beschlossenen Atomausstiegs.
Die Bundesnetzagentur hat nun die Version 3.0 online veröffentlicht. Die Überarbeitung betrifft vorrangig die Berechnung der Entschädigungszahlungen bei der Abregelung von EEG- und KWK-Anlagen. Bis Ende August können Stellungnahmen abgegeben werden.