Das EEG 2023 ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit können einige Neuregelungen ab morgen greifen. Die höhere Solarförderung gilt für Neuanlagen, die nach dem 29. Juli in Betrieb genommen werden. Andere Neuerungen gelten erst dem 1. Januar 2023, darunter die Abschaffung der 70-Prozent-Kappungsregelung für Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt.
Die schon lange vor dem Ukraine-Krieg rasant gestiegenen fossilen Energiepreise, die Kriegsfinanzierung Russlands durch deutsche Energieeinkäufe und die sich stetig beschleunigende Erdaufheizung haben zu einem bemerkenswerten Konsens im Bundestag geführt: Alle Fraktionen mit Ausnahme der AFD-Fraktion waren sich einig, dass es nun einen wesentlich beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien braucht, um die katastrophale Abhängigkeit von […]
Das EEG 2023 schreibt einen deutlich stärkeren Photovoltaik-Ausbau fest – auf 215 Gigawatt bis 2030. Das Ziel eines klimaneutralen Stromsystems bis 2035 haben die Ampel-Parteien kurzfristig aus dem Gesetz gestrichen.
Die aktuelle Marktentwicklung ist aus Sicht des Branchenverbands ein Weckruf an die Politik. Der vorliegende Gesetzesentwurf, der wahrscheinlich in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause auf der Tagesordnung stehen wird, müsse dringend nachgebessert werden.
Der Branchenverband vermisst im Entwurf zur EEG-Novelle angesichts volatiler Investitionsbedingungen einen Anpassungsmechanismus. Ohne eine solche Flexibilisierung sind die Ausbauziele der Bundesregierung nicht erreichbar, so der BSW-Solar.
Der Versorger verlangt unter anderem einen höheren Mieterstromzuschlag. Zudem sollten Mieterstromprojekte mit mehreren, baulich voneinander getrennten Gebäuden rechtlich klarer definiert und bürokratische Hürden abgebaut werden
Der Zuwachs im März stieg gegenüber dem Vormonat leicht an, auf gut eine Milliarde Euro. Die EEG-Vergütung wird ab Juli 2022 dauerhaft komplett über den Energie- und Klimafonds des Bundes finanziert.
Die Arbeitsgruppe Agri-Photovoltaik schlägt eine Kombination von Feldforschung und Agri-Photovoltaik-Modellprojekten als so genannte „Living Labs“ vor. Aus den Ergebnissen könnte ein differenziertes Agri-Photovoltaik-Förderprogramm abgeleitet werden. Zur Arbeitsgruppe gehören unter anderem das Fraunhofer ISE und die Universität Hohenheim.
Die Volumina für die Ausschreibungen von Freiflächen- und Dachanlagen sollen deutlich angehoben werden. Zudem ist geplant, die Vergütung für Volleinspeiser künftig höher ausfallen zu lassen, als wenn Betreiber den Solarstrom selbst verbrauchen. Dabei entfallen jedoch Umlagen für Eigenverbrauch und Direktlieferungen. Auch für Agri-, Floating- und Parkplatz-Photovoltaik soll es eine dauerhafte Perspektive geben. Der Referentenentwurf enthält nun auch konkrete Ziele und Zahlen (aktualisiert).
Union und SPD haben Ende 2020 beschlossen, die EEG-Novelle bis Ende März zu überarbeiten. Diese Frist droht nun zu verstreichen, fürchtet die Deutsche Umwelthilfe. Sie verlangt einen deutlich stärkeren Ausbau von Photovoltaik und Windenergie als bislang vorgesehen.