Einem Bericht der Aufsichtsbehörde zufolge könnte RWE seine Marktstellung künftig noch ausbauen – womöglich zu Lasten der Stromverbraucher. Das Bundeskartellamt weist jedoch darauf hin, dass eine eigene Untersuchung notwendig ist, um die beherrschende Marktmacht eines einzelnen Unternehmens festzustellen.
In ihrem Monitoringbericht haben Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt haben die Veränderungen 2022 auf den Strom- und Gasmärkten nachvollzogen. So sei die befristete Verlängerung der AKW-Laufzeiten und Rückkehr alter Kohlekraftwerke wirksam gewesen.
Das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur haben den Monitoringbericht 2022 veröffentlicht. Die Daten beziehen sich vor allem auf das Jahr 2021. Sie beschreiben aber auch erste Entwicklungen des aktuellen Jahres, bedingt durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine.
Der Behörde zufolge hat 2021 das Abschalten erster Kohlekraftwerke sowie eine vergleichsweise niedrige Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien die Marktposition des Energiekonzerns gestärkt. Der forschreitende Kohle- und Atomausstieg wird demnach den RWE-Kraftwerkspark in Zukunft noch unverzichtbarer machen – und auch Kraftwerkskapazitäten im Ausland.
Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt haben die Entwicklung der Strom- und Gasmärkte im vergangenen Jahr analysiert und sehen angesichts der schwindenden Kapazitäten bei fossilen Kraftwerken eine sich verstärkende Tendenz zur Marktmacht von RWE. Deutlich erhöht hat sich 2019 die Abregelung von Erneuerbaren-Anlagen.
Auch wenn die Marktanteile der größten fünf Stromerzeuger weiter rückläufig sind, so wollen die Behörden dies für die Zukunft doch nicht ausschließen. Zugleich haben sie analysiert, dass RWE „in einer nicht unerheblichen Anzahl von Stunden im Jahr unverzichtbar“ für die Stromversorgung in Deutschland ist. Der Strompreis für Haushaltskunden stieg in diesem Jahr erstmals über die Schwelle von 30 Cent pro Kilowattstunde.
Das Bundeskartellamt erwartet, dass das Thema Marktmacht im Zuge des Kohle- und Atomausstiegs an Bedeutung gewinnen wird. Der Leitfaden soll die Rechtssicherheit für Investitionen in Gaskraftwerke verbessern.
Die EU-Kommission hat RWE am Dienstag ihre Zustimmung zu der Transaktion erteilt, zugleich genehmigte das Bundeskartellamt den Kauf eines Minderheitsanteils an Eon. Beide Behörden haben demnach keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken.
In ihrem jährlichen Monitoringbericht haben Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt nun die Zahlen für 2017 ausgewertet. Dabei ergibt sich, dass mit 112,5 Gigawatt erstmals mehr erneuerbare Leistung installiert war, als bei den konventionellen Energieträgern, die auf 105,1 Gigawatt kamen.