Das EEG 2023 ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit können einige Neuregelungen ab morgen greifen. Die höhere Solarförderung gilt für Neuanlagen, die nach dem 29. Juli in Betrieb genommen werden. Andere Neuerungen gelten erst dem 1. Januar 2023, darunter die Abschaffung der 70-Prozent-Kappungsregelung für Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt.
Die Verordnung ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Der Zuschuss zwischen 2,11 und 3,7 Cent pro Kilowattstunde je nach Größe der Photovoltaik-Anlage für die Mieterstromprojekte kann nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft aber offiziell erst gewährt werden, wenn auch die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission vorliegt.