Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass Kunden des mittlerweile insolventen Versorgers BEV auch dann Anspruch auf den Bonus haben, wenn sie noch nicht zwölf Monate lang Strom bezogen haben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte geklagt.
Die geschädigten Kunden des insolventen Energieversorgers können sich kostenlos beim Bundesamz für Justiz für die Klage registrieren – bis 27. März müssen es insgesamt 50 Anmeldungen sein. Die mündliche Verhandlung ist für Juni geplant.
Die Pleite gehört zu den größten im Energiebereich, die es in jüngster Vergangenheit gab. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun eine Musterfeststellungsklage wegen fehlerhafter Endabrechnungen seitens des Insolvenzverwalters eingereicht, da der Neukundenbonus bei der Erstellung nicht berücksichtigt wurde.
Der Billigstromanbieter aus Bayern musste bereits Anfang Januar wegen Zahlungsunfähigkeit den Gang zum Amtsgericht antreten. Die Komplexität und die außergewöhnliche Zahl von etwa 314.000 Gläubigern machten die Erstellung des Insolvenzgutachtens schwierig. Jetzt ist das Hauptverfahren jedoch eröffnet und die Gläubiger können ihre Forderungen anmelden. Allerdings macht der Insolvenzverwalter wenig Hoffnung auf hohe Quoten.