Mit 69 Megawattpeak ist derzeit eines der größten Agri-Photovoltaik-Kraftwerke Europas im Bau. Für das Projekt zur Weidetierhaltung hat REG Energy Engineering eine neue, materialsparende Unterkonstruktion entworfen.
Dem Düsseldorfer Wirtschaftsministerium zufolge können auf den neu hinzukommenden Freiflächen 2022 noch bis zu 150 Megawatt Photovoltaik gefördert werden, danach pro Kalenderjahr maximal 300 Megawatt. Das entspreche einer Fläche von jährlich bis zu 400 Hektar.
Wenn die Bodenwertzahl unter 55 liegt, dürfen auf den Acker- und Grünlandflächen künftig auch Photovoltaik-Kraftwerke gebaut werden. Der LEE NRW begrüßt den Schritt der Landesregierung, hält das freigegebene Volumen allerdings für viel zu gering und fordert mindestens 500 Megawatt pro Jahr.
Der Ministerrat fasste einen entsprechenden Entschluss zur Verfünffachung des Jahreskontingents. Die grün-schwarze Landesregierung will damit mehr große Solarparks im Ländle ermöglichen, um die eigenen Klimaschutzziele zu erreichen.
Baden-Württemberg begrenzt die Flächen für Solarparks in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten auf eine neu installierte Leistung von 100 Megawatt pro Jahr. Für das Erreichen der Klimaschutzziele ist jedoch die sechsfache Menge nötig, meint das Solar Cluster Baden-Württemberg.
In einem Eckpunktepapier haben sich die Ministerien unter anderem auf eine EEG-Förderung von Agri-Photovoltaik-Anlagen auf nahezu allen Ackerflächen verständigt. Auch sollen künftig Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Moorflächen möglich sein. Der Bundesverband Solarwirtschaft hält die Vorschläge für unzureichend.
Auf Ackerflächen mit geringer Bodenqualität sowie in landwirtschaftlich nur schwer nutzbaren Höhen- und Hanglagen in Sachsen-Anhalt sollen künftig Photovoltaik-Freiflächenanlagen entstehen. Dabei gilt ein Limit von 100 Megawatt pro Jahr.
Das Bundesland will damit von den ambitionierteren Photovoltaik-Ausbauzielen der neuen Bundesregierung profitieren und die eigenen Klimaschutzziele vorantreiben. Die Neuregelung gilt nun unbefristet und bezieht auch Ackerflächen mit ein.
Ab dem 1. November 2021 können Bieter bei Ausschreibungen der Bundesnetzagentur auch Gebote für sächsische Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Acker- oder Grünland abgeben. Natura-2000-Gebiete werden von der Flächenkulisse ausgenommen, die jährliche Zuschlagsgrenze liegt bei 180 Megawatt.
Mit der neuen Freiflächensolaranlagenverordnung will die Landesregierung die Chancen für niedersächsische Projekte bei Photovoltaik-Ausschreibungen erhöhen. Der Landesverband Erneuerbare Energien fordert, weiteres Flächenpotenzial über Trassenkorridore zu erschließen.