Bei der Untersuchung geht es um die Frage, ob die in Deutschland geplanten Entschädigungszahlungen für die Betreiber von Braunkohlekraftwerken gegen die EU-Beihilfevorschriften verstoßen. Mit dem Geld sollen entgangene Gewinne und zusätzliche Tagebaufolgekosten ausgeglichen werden.
Die vollständige Befreiung von Netzentgelten, die Deutschland 2012 und 2013 bestimmten großen Stromverbrauchern gewährte, verstößt aus Sicht der Europäischen Kommission gegen EU-Beihilferegeln. Jetzt muss Deutschland die illegalen Beihilfen zurückfordern. Das Bundeswirtschaftsministerium geht jedoch nur von „sehr begrenzten Rückforderungen“ an die Unternehmen aus.
Brüssel hat Bedenken, dass die Einführung der Kapazitätsreserve in Deutschland den Wettbewerb verfälschen und Kraftwerksbetreiber gegenüber Lastmanagern begünstigt. Das EU-Beihilfeverfahren soll ergebnisoffen geführt werden und zeigen, ob die Kapazitätsreserve überhaupt erforderlich ist.