Der Energiekonzern hatte vor rund drei Jahren mit der Bundesregierung für die Stilllegung von Braunkohlekraftwerken die Zahlung von 2,6 Milliarden Euro vereinbart. Die EU-Kommission hat diese Beihilfe nun als „erforderlich, geeignet und angemessen“ genehmigt. Der Ökostromhändler Green Planet Energy prüft rechtliche Schritte.
Die Verhandlungen mit der EU-Kommission laufen bereits. Sie muss die erhöhte Solarförderung von bis zu 13,4 Cent pro Kilowattstunde für kleine Photovoltaik-Anlagen noch genehmigen.
Nachdem die EU-Kommission grünes Licht gegeben hat, kann das Ausschreibungsvolumen für Photovoltaik im nächsten Jahr kann angehoben werden – allerdings unter Vorbehalt. Zudem gibt es mehr Zeit für die Realisierung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen und auch die Regelung zur Beteiligung des Standortkommunen ist damit rechtens.
Einer Untersuchung des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft zufolge kann eine niedrigere EEG-Umlage weder soziale Ausgleiche schaffen noch ökologische Lösungen anreizen. Zudem setze die Finanzierung der Senkung mit Steuermitteln die Investitionssicherheit und Glaubwürdigkeit der Förderung von erneuerbaren Energien in Deutschland aufs Spiel.
Mehr als vier Monate nach der Verabschiedung gab nun auch Brüssel grünes Licht. Damit kann die Bundesnetzagentur auch endlich die Ergebnisse der Photovoltaik-Ausschreibungen sowie der anderen Auktionen veröffentlichen. Noch nicht Teil der Genehmigung sind die geplanten zusätzlichen Ausschreibungsvolumen für Photovoltaik und Windkraft im nächsten Jahr.
Die deutschen Behörden müssen für den Abschluss des Verfahrens noch ihre Bewertungen nach Brüssel liefern. Aufgrund der fehlenden beihilferechtlichen Genehmigung kann die Bundesnetzagentur bislang die Ergebnisse der Ausschreibungen aus dem ersten Quartal 2021 nicht veröffentlichen.
Mit der weitergehenden beihilferechtlichen Genehmigung des Kohleausstiegsgesetzes sind auch die Entschädigungsregelungen für die Steinkohlekraftwerke bewilligt. Bereits im Dezember können damit die ersten Meiler vom Netz gehen. Für die Braunkohlekraftwerke wird es hingegen voraussichtlich ein Prüfverfahren geben.