Der Referentenentwurf berührt die Endkundenmärkte, den Netzausbau und die Netzregulierung. Auch eine Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung ist im Zuge des Bürokratieabbaus geplant. Innerhalb der Bundesregierung sind die Vorhaben allerdings noch nicht abgestimmt.
Nach den Vorgaben der EU müsste ein umfassendes Energy Sharing in Deutschland bereits seit Mitte 2021 möglich sein. Doch in keinem Gesetz sind die Regelungen bisher umgesetzt, weshalb der BEE gemeinsam mit Partnern nun ein konkretes Modell vorschlägt.
Der BEE warnt vor „unzureichend diskutierten Modellen“ als Ersatz für das bewährte EEG. Zudem hält er die Konsultationsfrist bis zum 28. August, die das Bundeswirtschaftsministerium für seine Vorschläge gewährt hat, für zu kurz.
Die Ampelkoalitionäre haben sich auf einen Bundeshalthalt 2025 verständigt und parallel dazu auch auf eine sogenannte Wachstumsinitiative, in der tiefgreifende Änderungen bei der Förderung von Erneuerbaren-Anlagen vorgesehen sind.
Auf einem „Netzanschlussgipfel“ haben sich alle Beteiligten auf die Umsetzung einer „Fokus-Agenda“ geeinigt. Im Kern geht es darum, die Stromnetze bis zum letzten Kilometer zuverlässig auszubauen, um allen Anlagen und Verbrauchern schnell einen Zugang zum Netz zu ermöglichen.
Das Fraunhofer IEE untersucht aktuell das Potenzial für eine bessere Auslastung der Netze. Netzbetreiber untersagen aktuell zumeist, die Einspeisung von Photovoltaik- und Windkraftanlagen an einem Netzanschluss. Dabei könnte dies den Zubau deutlich beschleunigen und mehr Zeit für den Bau neuer Leitungen und Transformatoren gewähren.
Scholz, Habeck und Lindner legen einige Zieldaten fest, bis zu denen Maßnahmen beschlossen sein sollen. Konkret angekündigt sind Ausschreibungen für zehn Gigawatt an „H2-ready“-Gaskraftwerken. Das Echo aus der Energiebranche ist trotzdem verhalten positiv.
Nach fast einem Jahr steht eine Reform der europäischen Strommarkt-Richtlinie unmittelbar bevor. Rat und Parlament trafen eine vorläufige Entscheidung über den Kommissionsvorschlag. Mit der Einigung würden inframarginale Erzeugungsanlagen, zu denen auch Photovoltaik-Anlagen gehören, zukünftig über zweiseitige Differenzverträge vergütet. EU-Mitgliedstaaten dürfen hier aber individuelle Regelungen treffen. Zudem einigten sich Rat und Parlament auch zu Kapazitätsmärkten und Verbraucherschutzmaßnahmen.
Für energieintensive Unternehmen und das produzierende Gewerbe soll mindestens in den nächsten zwei Jahren die Stromsteuer auf das europäische Minimum von 0,05 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden. BEE und BDEW kritisieren, dass die Absenkung nicht weiter gefasst wird.
Zur ersten Lesung des Reformpakets meldeten BSW-Solar und BEE weiteren Bedarf für Nachbesserungen an, wobei es ihnen vor allem um zeitlich befristete Resilienzboni- und auktionen geht. Immerhin bei den Netzentgelten für Speicher scheint es diese bereits im Vorfeld zu geben, denn die Befreiung soll bis 2029 verlängert werden.