Der novellierten Bayerischen Bauordnung zufolge reichen anstelle der bisher an der Grundstücksgrenze vorgeschriebenen Brandwände künftig Trennwände aus. Da bei diesen die Abstandsvorschriften für Dachaufbauten nicht greifen, können mehr Quadratmeter für Photovoltaik-Dachanlagen genutzt werden.
Nach dem Beschluss der Bauministerkonferenz müssen Reihenhaus-Besitzer künftig nicht mehr so viel Abstand zu Nachbarhäusern halten, wenn sie eine Photovoltaik-Dachanlage installieren wollen. Doch eine bundesweit einheitliche Vorgabe wird es trotzdem noch nicht geben. Die meisten Bundesländer sind aktuell dabei, die Empfehlung umzusetzen.
Ein Leitfaden von PV Austria gibt einen Überblick über Gesetze und Vorgaben, die eingehalten werden müssen, wenn eine Photovoltaik-Anlage errichtet und betrieben wird Dabei zeigt sich, dass alle Bundesländer ihr eigenes Süppchen kochen. Dies sollte sich nach Ansicht des Bundesverbands rasch ändern.
Münchens Stadtrat hat den Oberbürgermeister damit beauftragt, sich bei der bayerischen Landesregierung für ein Öffnungsklausel für die Kommunen einzusetzen. Die Solarpflicht soll über eine Verschärfung des Baurechts eingeführt werden sowie für neue Wohnbauten, Nicht-Wohngebäude und Parkplätze gelten.
Nur sechs Prozent der Dachflächen in Nordrhein-Westfalen werden derzeit für die Photovoltaik genutzt. Daher fordert der Verband eine ähnliche Vorschrift, wie sie der Hamburger Senat ab 2023 für Neubauten und 2025 bei Dachsanierungen jüngst beschlossen hat.
Mit der Reform der Bauordnung will die österreichische Hauptstadt die Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaik-Anlage auf Wohngebäude und Bildungsbauten ausweiten. Wenn die Dächer nicht geeignet sind, muss ein System auf einer Ersatzfläche errichtet werden.