Voraussetzung für eine EEG-Förderung ist, dass der Zaun ursprünglich zu anderen Zwecken als der Solarstromerzeugung errichtet wurde. Dann fällt die daran befestigte Photovoltaik-Anlage unter Paragraf 48 des EEG.
Bauliche Anlagen: Die Flächenkategorie der „sonstigen baulichen Anlagen“ ist bei Betreibern wegen der im Vergleich zu Freiflächenanlagen bestehenden Privilegien beliebt. Eine Entscheidung des OLG Brandenburg sorgt nun für Unsicherheit. Eine Entscheidung des OLG Koblenz könnte die Gewissheit wiederherstellen. Was letztendlich gilt – nicht, was richtig ist –, entscheidet der BGH. Bis der sich zu allen Fallvarianten geäußert hat, wird es allerdings noch etwas dauern.
Interview: Bei der Photovoltaik-Ausschreibungsrunde im Oktober ging der größte Zuschlag an ein 69-Megawatt-Projekt auf einer baulichen Anlage. Rechtsanwältin Bettina Hennig von der Kanzlei Bredow Valentin Herz erklärt, wann eine Fläche als bauliche Anlage gilt und welche Vorteile für die Photovoltaik-Nutzung damit verbunden sind.