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bauliche Anlage

Clearingstelle EEG: Ein Solarzaun ist Photovoltaik auf einer sonstigen baulichen Anlage

Voraussetzung für eine EEG-Förderung ist, dass der Zaun ursprünglich zu anderen Zwecken als der Solarstromerzeugung errichtet wurde. Dann fällt die daran befestigte Photovoltaik-Anlage unter Paragraf 48 des EEG.

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Ist dem Wortlaut des EEG noch zu trauen?

Bauliche Anlagen: Die Flächenkategorie der „sonstigen baulichen Anlagen“ ist bei Betreibern wegen der im ­Vergleich zu Freiflächenanlagen bestehenden Privilegien beliebt. Eine Entscheidung des OLG Brandenburg sorgt nun für Unsicherheit. Eine Entscheidung des OLG Koblenz könnte die Gewissheit wiederherstellen. Was letztendlich gilt – nicht, was richtig ist –, entscheidet der BGH. Bis der sich zu allen Fallvarianten geäußert hat, wird es allerdings noch etwas dauern.

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Keine Begrenzung für Photovoltaik-Nutzung auf baulichen Anlagen

Interview: Bei der Photovoltaik-Ausschreibungsrunde im Oktober ging der größte Zuschlag an ein 69-Megawatt-Projekt auf einer baulichen Anlage. Rechtsanwältin Bettina Hennig von der Kanzlei Bredow Valentin Herz erklärt, wann eine Fläche als bauliche Anlage gilt und welche Vorteile für die Photovoltaik-Nutzung damit verbunden sind.

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