Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus. Fest steht jedoch, dass der Bundesgerichtshof den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht Nürnberg-Fürth zurückverwiesen hat. Das Brisante an dem Verfahren, es ist ein ehemaliger Kommunalpolitiker involviert und es um mögliche Steuerumgehung von mehreren Millionen Euro geht.
Im Sommer 2019 setzte das Landgericht Nürnberg-Fürth den Prozess aus, weil der Zoll weitere Beweismittel erbringen sollte. Nach anderthalb Jahren beginnt das Verfahren wegen möglicher Umgehung von Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle beim Import von kristallinen Solarmodulen aus China kommende Woche von neuem.
Die Niederlande haben nach Auffassung der EU-Kommission die Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle umgangen, die zwischen Mai 2015 und März 2017 auf kristalline Photovoltaik-Importe aus China, Taiwan und Malaysia galten. Die niederländische Regierung erklärt hingegen, die Forderungen aus Brüssel seien nicht gerechtfertigt.
Insgesamt 14 Durchsuchungsbeschlüsse in Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Berlin wurden vollstreckt. Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit dem Import von rund 480.000 Solarmodulen in den Jahren 2014 und 2015, wobei die damals bestehenden Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer von einer Münchner Firma umgangen worden sein könnten.